AS 2021 434
Bundesbeschluss vom 19. Juni 2020 über die Genehmigung des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Israel sowie der Änderung des Protokolls A über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel
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Bundesbeschluss über die Genehmigung des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Israel sowie der Änderung des Protokolls A über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel
vom 19. Juni 2020
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die im Bericht vom 15. Januar 20202 zur Aussenwirtschaftspolitik 2019 enthaltene Botschaft des Bundesrates, beschliesst:
Art. 1
1 Es werden genehmigt:
a. das Landwirtschaftsabkommen vom 22. November 20183 zwischen der Schweiz und Israel; b. die Änderung vom 21. November 20184 des Protokolls A über landwirt- schaftliche Verarbeitungserzeugnisse zum Abkommen vom 17. Septem- ber 19925 zwischen den EFTA-Staaten und Israel.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen und die Änderung des Protokolls A
zu ratifizieren.
4 AS 2021 436 5 SR 0.632.314.491
2021-1687 AS 2021 434
Genehmigung des Landwirtschaftsabkommens zwischen AS 2021 434 der Schweiz und Israel sowie der Änderung des Protokolls A über landwirtschaftliche Verarbeitungs-erzeugnisse zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel. BB
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Nationalrat, 19. Juni 2020 Ständerat, 19. Juni 2020 Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Präsident: Hans Stöckli Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol
Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 8. Oktober 2020 unbenützt abgelaufen.6
13. Juli 2021 Bundeskanzlei