AS 2022 465
Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen. Berichtigung
AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)
Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen
(AS 2018 2815; SR 0.351.926.81)
Stand des Ratifikationsprozesses und Stand der vorläufigen Anwendung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Art. 44 Abs. 3), am 10. Juli 2018
statt:
Mitgliedstaat Ratifikation Vorläufig angewendet ab:
... Griechenland ...
2022-2666 AS 2022 465
Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen AS 2022 465 rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen. Abk. mit der EG und ihren Mitgliedstaaten. Berichtigung
muss es heissen:
Mitgliedstaat Ratifikation Vorläufig angewendet ab:
... Griechenland 23.06.2011 ...
25. August 2022 Bundeskanzlei