Diese Verordnung regelt die Verwaltung, den Inhalt und die Nutzung des elektronischen Registers der Fachbewilligungen, die zum Erwerb und zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäss Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 20053 (ChemRRV) zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken berechtigen (Register Fachbewilligungen PSM).
Das Register Fachbewilligungen PSM dient der Registrierung, der administrativen Verwaltung und der Überprüfung der Gültigkeit der Fachbewilligungen sowie der Erstellung von Statistiken.