AS 2023 416
Verordnung des BLV
über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
Änderung vom 25. Juli 2023
Präambel
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
verordnet:
I
Die Verordnung des BLV vom 25. Mai 20231 über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza wird wie folgt geändert:
Art. 3 Kontrollgebiet
Der Umfang von Kontrollgebieten um Orte, die ein Risiko für Geflügelhaltungen darstellen, beträgt in der Regel 1 km.
Art. 8 Abs. 2
2 Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 15. Oktober 2023 verlängert.
II
Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft.
25. Juli 2023 | Bundesamt für Lebensmittelsicherheit Hans Wyss |