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AS 2024 183

Verordnung über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (GüTV)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Gütertransportverordnung vom 25. Mai 20161 wird wie folgt geändert:

Art. 31 Abs. 22 Für den Betrieb von Anschlussgleisen sind weder eine Sicherheitsgenehmigung noch eine Sicherheitsbescheinigung noch ein Sicherheitsmanagementsystem erforderlich.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

10. April 2024

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Viola Amherd
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi

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