AS 2024 505
Verordnung der Schulleitung der ETHL über die Weiterbildung und die Fortbildung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne
Präambel
Die Schulleitung der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL)
verordnet:
I
Die Weiterbildungsverordnung ETHL vom 27. Juni 20051 wird wie folgt geändert:
Ersatz von Ausdrücken1 Im ganzen Erlass wird «der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin für Ausbildung» durch «der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin für akademische Angelegenheiten» ersetzt, mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.2 Betrifft nur den französischen und den italienischen Text.3 Betrifft nur den französischen und den italienischen Text.4 Betrifft nur den französischen und den italienischen Text.5 In Artikel 17 Absatz 1 wird «universitäre Institutionen» ersetzt durch «Institutionen des Hochschulbereichs».
II
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
3. September 2024 | Im Namen der Schulleitung der ETHL Der Präsident: Martin Vetterli |