Das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. März 20243 zwischen den EFTA-Staaten und Indien wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
AS 2025 558
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. September 20242,
beschliesst:
Das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. März 20243 zwischen den EFTA-Staaten und Indien wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Ständerat, 21. März 2025 Der Präsident: Andrea Caroni | Nationalrat, 21. März 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker |
Ablauf der Referendumsfrist
Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 10. Juli 2025 unbenützt abgelaufen.4
10. September 2025 | Bundeskanzlei |