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AS 2025 832

Verordnung
über Einfuhrzölle für Waren aus den Vereinigten Staaten
vom 12. November 2025

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 7 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 19861,

verordnet:

Art. 1 Einfuhrzölle

Für Waren aus den Vereinigten Staaten gelten die in Anhang 1 aufgeführten Einfuhrzölle.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ist ermächtigt, Anhang 1 nachzuführen.

Art. 2 Zollkontingente

Für die Einfuhr der in Anhang 2 aufgeführten Waren aus den Vereinigten Staaten gelten die dort festgelegten Kontingente und Einfuhrzölle.

Das WBF ist ermächtigt, Anhang 2 nachzuführen.

Art. 3 Ursprungsregeln

Die Einfuhrzölle nach den Anhängen dieser Verordnung gelten nur für Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten.

Das WBF legt im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement die anwendbaren Ursprungsregeln fest.

Art. 4 Inkrafttreten

Das WBF bestimmt das Inkrafttreten.2

12. November 2025

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi

(Art. 1)

Einfuhrzölle3

(Art. 2)

Zollkontingente4

Verordnung<br />über Einfuhrzölle für Waren aus den Vereinigten Staaten<br />vom 12. November 2025 | Lexipedia | Lexipedia