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01.457 · Parlamentarische Initiative · 2001-11-12

Erledigt

Ausgangslage

Mit Botschaft an die Bundesversammlung vom 10. Mai 2000 hat der Bundesrat eine Änderung des StGB beantragt, wonach die Strafverfolgung bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren bis zum 18. Altersjahr des Opfers ruhen sollte. Anstelle dieses Vorschlages des Bundesrates haben sich die Eidgenössischen Räte für ein anderes Verjährungsmodell entschieden, nämlich für die allgemeine, das heisst für alle Straftaten geltende Regelung der Verjährung der Strafverfolgung gemäss Revision des Allgemeinen Teils des StGB (s. Botschaft v. 21.9.1998, BBl 1999 1979 ff.). Das neue Verjährungsrecht kennt kein Ruhen und keine Unterbrechung der Verjährung und damit auch keine absoluten Verjährungsfristen mehr; die entsprechende Bestimmung, Artikel 72 StGB (bzw. Art. 53 MStG) wurde gestrichen. Dafür sieht das neue Recht bei der Strafverfolgung entsprechend längere Verjährungsfristen vor.

Die ersatzlose Aufhebung der Artikel 72 StGB und Artikel 53 MStG, das heisst des Instituts des Ruhens und des Unterbrechens, würde nun in verschiedenen Bereichen zu einer nicht sachgerechten Verkürzung der Verjährungsfristen führen, insbesondere bei den Übertretungen nach StGB (Art. 109) und im Nebenstrafrecht. Eine solche Verkürzung soll mit der vorliegenden Vorlage verhindert werden. Ansonsten würde den Strafverfolgungsbehörden faktisch weniger Zeit als heute zur Verfolgung eines Deliktes zur Verfügung stehen.

Der Bundesrat stimmte den Anträgen vorbehaltlos zu.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 21ter Absatz 3 und Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes reicht die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes betreffend "Verjährung der Strafverfolgung. Anpassung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes an das neue Verjährungsrecht" ein.

(Der Text des Entwurfes ist beim Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen erhältlich.)

Verhandlungen

Beide Räte stimmten der Vorlage zu.