03.3011 · Motion · 2003-02-20
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Nimmt die Invalidisierungsquote trotz der 4. IV-Revision weiter zu, unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten vier Jahre nach Inkraftsetzung einen Evaluationsbericht mit Vorschlägen für allfällig nötige Massnahmen zur Begrenzung des Anstieges der Invalidisierungsquote.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat behält sich bei anhaltender Zunahme der Neurenten vor, allfällige weitere Massnahmen und eine entsprechende Gesetzesrevision schon zu einem früheren Zeitpunkt und vor Vorliegen des Evaluationsberichtes über die Massnahmen der 4. IV-Revision vorzulegen.
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.