Lexipedia

Gesundheitsversorgung. Positive Anreize zur Förderung der Patientensicherheit und der Qualitätssicherung

05.3878 · Postulat · 2005-12-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Modelle positiver Anreize zur Förderung der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung und die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu prüfen.

Begründung

Das KVG sieht in Artikel 85 Regelungen zur Qualitätssicherung vor. Die parlamentarische Initiative 04.433, von National- und Ständerat überwiesen, beauftragt den Bundesrat, "Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der medizinischen Behandlung gemäss Artikel 58 KVG zu steuern, zu regeln und zu koordinieren". In der laufenden KVG-Revision, im Projekt SwissDRG und der Absicht, Pauschalabgeltungen einzuführen, soll auch die nachweisliche Qualitätssicherung Inhalt der Regelungen sein. Positive Anreize sollen das Erbringen des Qualitätsnachweises, insbesondere im Bereich der Outcome-Qualität und der Patientensicherheit, fördern. Um einer möglichen Risikoselektion entgegenzuwirken, ist der Morbidität der Patientenpopulation besondere Beachtung zu schenken. In der ökonomischen Wissenschaft sind verschiedene Modelle positiver Anreize bekannt. Sie sind auf ihre Anwendbarkeit zur Förderung der Ergebnis- bzw. Outcome-Qualität durch positive Anreize zu evaluieren, und es sind die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu regeln mit dem Ziel, die Qualitätssicherung durch positive ökonomische Anreize zu verankern. Dass sich letztlich so Einsparungen durch Vermeidung von Parallelitäten und unnötigen Risiken generieren lassen, war schon Teil der Argumentation im Rahmen der parlamentarischen Initiative 04.433.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Gesundheitsversorgung. Positive Anreize zur Förderung der Patientensicherheit und der Qualitätssicherung | Lexipedia | Lexipedia