05.5243 · Fragestunde. Frage · 2005-12-05
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
1. Besteht im Rahmen der OSZE eine völkerrechtliche Verpflichtung für die Schweiz, Inspektionen in der Rüstungskontrolle durchzuführen, oder dürfte sie diese Inspektionstätigkeit grundsätzlich auch einstellen?
2. Worin besteht angesichts der vom Bundesrat jüngst vorgenommenen Neuausrichtung der Schweizer Armee der Nutzen dieser Inspektionstätigkeit?
3. Gegenüber welchen OSZE-Mitgliedstaaten erachtet der Bundesrat heute die vertrauens- und sicherheitsbildende Funktion der Rüstungskontrolle als notwendig?
4. Kann der Zweck der Vertrauens- und Sicherheitsbildung mit dem heutigen Mitarbeiterbestand von vier Mitgliedern überhaupt sinnvoll wahrgenommen werden? Falls nicht: Welche zusätzlichen finanziellen Ressourcen wären notwendig, um die Aufgabe sinnvoll wahrzunehmen? Oder wäre in diesem Fall die Inspektionstätigkeit mit Vorteil aufzugeben?