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07.5065 · Fragestunde. Frage · 2007-03-19

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bedarf für E-Voting ist unbestritten, gerade auch für die Stimmberechtigten im Ausland.Trotzdem werden wir vom Bundesrat auf eine immer längere Wartefrist eingestimmt. In einem Presse-Interview vom 7. März 2007 konkretisiert nun der Leiter der Sektion Politische Rechte beim Bund, die Einführung des E-Votings dauere noch dreissig Jahre.- Bis wann wird gemäss Bundesrat E-Voting eingeführt sein?- Wie stellt sich der Bundesrat zur Aussage des Leiters der Sektion Politische Rechte beim Bund?