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07.5206 · Fragestunde. Frage · 2007-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Hinsichtlich der Definition des Begriffs des Baubeginns und allfälliger Subventionen im Strassenbau herrschen im Moment Unklarheiten. Klar ist, dass der Begriff des Baubeginns Planungsarbeiten nicht umfasst. Ohne vorgängige Planung ist aber weder ein Subventionsgesuch erstellbar, noch kann eine Abstimmung darüber stattfinden, ob ein Projekt gebaut werden soll. Am Beispiel der Nordzufahrt Baar-Zug sollen folgende Fragen geklärt werden:

Sind Planungskosten als Teil der Baukosten anzusehen?

Falls ja, wie sieht es mit der Subventionsberechtigung diesbezüglich aus?

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