08.421 · Parlamentarische Initiative · 2008-03-20
Erledigt
Ausgangslage
Nationalrat Alfred Heer (V, ZH) reichte im März 2008 eine parlamentarische Initiative ein, welche verlangt, dass das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis gleich hart bestraft werden soll wie das Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis.
Nach geltendem Recht wird das Führen eines Motorfahrzeuges, ohne jemals eine Führerprüfung absolviert zu haben oder ohne den für die entsprechende Kategorie erforderlichen Führerausweis zu besitzen, mit Busse bestraft. Demgegenüber wird eine Person, die ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihr der Führerausweis entzogen wurde, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Der Erlassentwurf sieht vor, diese Delikte gleich zu behandeln. Damit sollen die Rechtsgleichheit gewährleistet und die Verkehrssicherheit erhöht werden. (Quelle: Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates)
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 95 des Strassenverkehrsgesetzes ist wie folgt zu ändern:
Art. 95
...
Abs. 1
Wer ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt: aufgehoben (Rest des Absatzes unverändert)
Abs. 2
Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Lernfahr- oder Führerausweis verweigert, entzogen oder aberkannt wurde, oder ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
...
Begründung
Die heutige Bestimmung, dass das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis lediglich eine Übertretung darstellt, ist unbefriedigend. Das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis muss gleich hart bestraft werden wie das Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis. Die heutige Besserstellung von Personen, welche gar nie einen Führerausweis besessen haben und trotzdem ein Fahrzeug lenken, ist nicht einzusehen.
Verhandlungen
Die Vorlage wurde in beiden Räten ohne Diskussion angenommen, in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 191 zu 0 und im Ständerat mit 41 zu einer Stimme.