09.3950 · Motion · 2009-09-25
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Büro des Nationalrates wird gebeten, die Bestimmungen der Geschäftsordnung so anzupassen, dass jeweils zum Legislaturbeginn im Anschluss an die Vereidigung des Nationalrates durch ein Orchester im Saal die Landeshymne gespielt wird.
Begründung
Das Parlament hat eine Vorbildfunktion, und deshalb schlagen wir vor, dass die Landeshymne auch im Bundeshaus eine Würdigung erfährt. Es handelt sich um ein wichtiges Staatssymbol, welches in vielen Ländern wieder vermehrt gepflegt wird. Auch an wichtigen Anlässen wie dem Nationalfeiertag, Staatsempfängen oder an grossen Sportanlässen hat die Nationalhymne heute wieder einen grossen Stellenwert.Zudem ist unsere Jugend bereit, dem guten Beispiel der Politik zu folgen und die Landeshymne als einen Teil der Allgemeinbildung zu erlernen.Mit der Form der orchestralen Darbietung ist das Ratsmitglied frei, die Hymne mitzusingen.
Antrag des Bundesrates
Das Büro beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Büro des Nationalrates ist sich der kulturellen Bedeutung und der identitätsstiftenden Rolle der Landeshymne bewusst. Es unterstützt das Anliegen, den feierlichen Charakter des Legislaturbeginns mit dem Erklingen der Landeshymne zu unterstreichen. Bereits in der Vergangenheit wurde die Eröffnung einer neuen Legislatur durch Darbietungen von Kammerensembles musikalisch umrahmt und im Jahre 2003 auch die Hymne abgespielt.Zum Legislaturauftakt und zur Vereidigung des Nationalrates kann mit einer nahezu vollständigen Präsenz der Ratsmitglieder gerechnet werden. Mit der Form der orchestralen Darbietung oder des Abspielens ist es jedem Ratsmitglied selbst überlassen, die Hymne mitzusingen oder nicht.Nach Ansicht des Büros lässt sich das Anliegen der Motion ohne Änderung des Geschäftsreglements umsetzen.