09.5438 · Fragestunde. Frage · 2009-09-22
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
2006 forderte ich in einer Motion, die Schweiz möge die Uno-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifizieren. Der Bundesrat nannte in seiner Stellungnahme die Ratifizierung der Konvention "grundsätzlich als wünschenswert" und stellte einen Entscheid in Aussicht, "sobald er über genügend Informationen über die möglichen Konsequenzen für die Rechtsordnung von Bund und Kantonen verfügt".
Seither sind zweieinhalb Jahre vergangen.
Wo steht der Bundesrat in seiner Entscheidungsfindung?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.