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11.308 · Standesinitiative · 2011-05-31

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:

Im Interesse der Glaubwürdigkeit der schweizerischen Aussenpolitik und zur Wahrung der Menschenrechte ist - möglichst im Dringlichkeitsverfahren - die Registrierung und Bewilligungspflicht für private Sicherheitsfirmen zu regeln und die Niederlassung von Privatarmeen, welche in Konflikt- und Krisengebieten im Einsatz stehen, in der Schweiz zu verbieten.