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11.5202 · Fragestunde. Frage · 2011-06-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die wichtigsten Bestimmungen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Mehrheit der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen kann, insbesondere in Anbetracht der parlamentarischen Verfahren, innerhalb dieser Frist keine Stiftungen gründen, die vollständig vom Versichertenkollektiv unabhängig sind.

Kann der Bundesrat diese Frist nicht überdenken, damit die öffentlichen Pensionskassen ausreichend Zeit haben, den neuen Bestimmungen nachzukommen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.