11.5258 · Fragestunde. Frage · 2011-06-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die neue Spitalfinanzierung verfolgt u. a. folgendes Ziel: "Zulassung der Spitalbetreiber zur OKP ... nach den Kriterien der Qualität ..." (Art. 39 Abs. 2ter)
- Wie definieren sich die Qualitätskriterien?
- Gibt es gesamtschweizerisch einheitliche Kriterien, oder sind sie kantonal unterschiedlich, unterschiedlichen Umfangs?
- Wer prüft das Einhalten der gesetzlichen Vorgabe und damit des zwingenden Bestandteils der Tarifverträge?
- Was, wenn sie nicht zeitgleich mit dem DRG-Start eingehalten werden können?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.