Verankerung des Bankkundengeheimnisses für Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz in der Bundesverfassung
12.436 · Parlamentarische Initiative · 2012-05-31
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Bankkundengeheimnis für Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ist in der Bundesverfassung zu garantieren.
Begründung
Mit dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU, der Auslieferung von Bankdaten an die USA sowie verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen hat die Schweiz das Bankkundengeheimnis für Ausländer faktisch preisgegeben. Bereits sprechen einzelne Exponenten im Bundesrat sowie in den Kantonsregierungen von der Abschaffung des Bankkundengeheimnisses auch im Inland. Solchen Bestrebungen ist im Interesse der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein Riegel zu schieben. Dies geschieht am besten durch die Verankerung des Bankkundengeheimnisses für Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes in der schweizerischen Bundesverfassung.