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16.5341 · Fragestunde. Frage · 2016-09-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Schweizer Stromproduzenten haben "gefangenen" Konsumenten und kleinen Firmen über Jahre hinweg zu hohe Strompreise verrechnet, um Verluste bei ihren Atom- und Wasserkraftwerken auszugleichen. Das Bundesgerichtsurteil vom 20. Juli 2016 (2C_681/2015, 2C_682/2015) setzt dieser Praxis ein Ende.

- Welche Unternehmen und wie viele Konsumenten sind betroffen?

- Wann werden die Konsumentinnen und Konsumenten informiert, wie viel Geld sie zurückerhalten?

- Wie wird das Rückvergütungsverfahren abgewickelt?

- Ist die Elcom zuständig?

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