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Stärkung des dualen Bildungssystems durch die Wiederherstellung der klaren Rollenabgrenzung zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen gemäss HFKG

17.3234 · Postulat · 2017-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) zuständigen Organen in einem Bericht die Profile, Titelbezeichnungen und Zugangskriterien von universitären und Fachhochschulen zu klären und zu schärfen. Der Trend zur Angleichung der Hochschultypen und Akademisierung ist zu stoppen. Die Durchlässigkeit soll erhalten bleiben.

Begründung

Die universitären Hochschulen (Universitäten, ETH, EPFL) und die Fachhochschulen sind gleichwertige, aber andersartige Hochschultypen. Sie ergänzen sich in einem sinnvollen und fruchtbaren Nebeneinander. Obwohl im HFKG verankert, wird dieser Grundsatz bereits stark verwässert: Gymnasiale Maturanden haben im Rahmen von "praxisintegrierten Bachelorstudien" die Möglichkeit, an einer Fachhochschule zu studieren - ohne vorgängiges Praxisjahr. Das ist nicht wirklich gesetzeskonform. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass als Regelzugang eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis und eine Berufsmaturität nötig sind oder ein obligatorisches Praxisjahr nach dem Gymnasium. Ebenfalls nicht wirklich gesetzeskonform: Einzelne Fachhochschulen bezeichnen sich als "Hochschulen" oder "University of Applied Sciences" und erwecken so den Eindruck, sie seien universitäre Hochschulen. Dazu passt die Beobachtung, dass Fachhochschulen vermehrt habilitierte Dozierende ohne Praxiserfahrung anstellen und sich zum Teil von der angewandten Forschung abwenden und Doktoratsprogramme anbieten wollen.

Der Trend zur Angleichung der Hochschultypen entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers. Eine weitere Akademisierung der Fachhochschulen ist zu stoppen. Beides gefährdet das erfolgreiche Schweizer Modell der dualen Berufsbildung. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat aufgefordert, zusammen mit den zuständigen Organen die Profile (z. B. Studiengestaltung und Forschungsauftrag), Titelbezeichnungen (z. B. Kennzeichnung der Professorentitel) und Zugangskriterien von universitären und Fachhochschulen zu klären und zu schärfen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat geht mit der Autorin des Postulates einig, dass die duale Ausbildung für unser Bildungssystem eine wichtige Rolle spielt und die Praxisausrichtung ein wesentliches Merkmal der Fachhochschulen (FH) ist. Für die Definition und die Sicherstellung dieser Praxisorientierung sind die Kantone und ihre FH zuständig.

Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 (HFKG; SR 414.20) bestätigt die Vielfalt der Hochschulprofile und insbesondere die Praxisausrichtung im Lehr- und Forschungsauftrag der FH (Zulassungsbedingungen, Art. 25 HFKG; Studiengestaltung, Art. 26 HFKG). Das praxisorientierte Fachhochschulprofil wird auch im Rahmen der obligatorischen institutionellen Akkreditierung überprüft (Art. 27 bis 35 HFKG). Darüber hinaus werden gemäss der Verordnung zum HFKG vom 12. November 2014 (V-HFKG; SR 414.201) die Beiträge an Forschung und Lehre je nach Profil der Hochschulen unterschiedlich aufgeteilt (Art. 7 V-HFKG).

Die grosse Mehrheit der Eintretenden in die FH-Bachelorstudiengänge verfügt über eine Berufsmaturität (durchschnittlich 51 Prozent im Jahr 2015), im Bereich Technik sind es gar 63 Prozent. Die Anzahl Eintritte mit einer gymnasialen Maturität und zusätzlichem Praxisjahr ist stabil; ihr Anteil liegt bei durchschnittlich 21 Prozent über alle Fachbereiche und bei 16 Prozent für den Bereich Technik. Zudem hält der FH-Bachelor seinen Status als berufsbefähigender Regelabschluss: Die durchschnittliche Übertrittsrate in ein Masterstudium beträgt 17 bzw. 15 Prozent im Bereich Technik (2013).

Die praxisintegrierten FH-Bachelorstudiengänge für Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität oder einer Berufsmaturität ohne berufliche Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf wurden auf Verlangen der Wirtschaft eingeführt und sind zeitlich befristet; 2019 werden sie einer Evaluation unterzogen. Es gelten strenge Studienbedingungen: Ein vierjähriges Studium, ein validierter Praxisanteil in einem Unternehmen, der 40 Prozent der gesamten Studienzeit ausmacht, und ein entsprechender Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen über die vierjährige Studiendauer. Zudem ist das Projekt auf Studiengänge in den Mint-Bereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) beschränkt, die unter einem starken Fachkräftemangel leiden. Diese befristete Sonderregelung geht auf die Fachkräfte-Initiative zurück und steht im Einklang mit dem Praxisprofil der FH. Die dritte Studienstufe ist einzig den universitären Hochschulen (UH) vorbehalten. Kooperationen auf Doktoratsstufe zwischen UH und FH sind notwendig und möglich für den FH-Nachwuchs.

Über die Bezeichnung der Institutionen der Tertiärstufe A entscheiden die FH und ihre jeweiligen kantonalen Trägerschaften. Die FH verwenden in der Regel die Bezeichnung "Fachhochschule" (z. B. BFH, FHNW, FHO, HES-SO oder Supsi). Der Begriff der "Hochschule" wird im FH-Bereich häufig für die Teilschulen einer FH verwendet. "University of Applied Sciences" ist der in den meisten europäischen Ländern mit Fachhochschulen übliche Begriff; er weist genau auf das praxisorientierte Profil hin.

Der Bundesrat unterstützt auch die Ansicht der Autorin des Postulates, was die Wichtigkeit der Praxiserfahrung von FH-Dozierenden anbelangt.

Diese Qualifikationsanforderung ist weitgehend erfüllt (siehe zu diesem Thema den Bericht des Bundesrates vom 28. Mai 2014 "Massnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Schweiz" in Erfüllung des Postulates der WBK-S 12.3343, Seite 62ff.). Dies bedeutet nicht, dass zugunsten der Kompetenzvielfalt nicht auch Inhaberinnen und Inhaber eines Doktortitels eingestellt werden können, sofern der Praxisbezug sichergestellt wird. Der Bund unterstützt in Form von projektgebundenen Beiträgen in der BFI-Periode 2017-2020 ein Projekt, mit dem das Profil von künftigen FH-Dozierenden, das sowohl praktische als auch wissenschaftliche Kompetenzen umfasst, gestärkt werden soll. Der hohe Anteil der Lehre (rund 75 Prozent der Betriebskosten) und die mehrheitlich in Zusammenarbeit mit Partnern der Arbeitswelt durchgeführte angewandte Forschung und Entwicklung unterscheiden die FH ebenfalls klar von den UH. Die angewandte Forschung und Entwicklung wird zu über drei Vierteln mit Drittmitteln sowie kompetitiven Fördermitteln der Kommission für Technologie und Innovation (ab 2018 "Innosuisse") finanziert. Letztere plant für 2019 eine neue Massnahme, mit der der Erwerb von Erfahrungen in angewandter Forschung und Entwicklung in Unternehmen bei Forschenden und potenziellen Dozierenden der Fachhochschulen unterstützt werden soll.

Schliesslich wird die praktische Ausrichtung der FH beim Mandat der Schweizerischen Hochschulkonferenz an Swissuniversities zur strategischen Planung 2021-2024 erneut als Priorität gebührend berücksichtigt werden.

Aufgrund der obigen Erläuterungen sieht der Bundesrat keinen Anlass, einen Bericht zu erstellen oder weitere Massnahmen zur Differenzierung der Hochschultypen im Hinblick auf eine Stärkung des dualen Bildungssystems zu ergreifen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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