17.3307 · Postulat · 2017-05-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Konzept des Jobsharings wird den sich wandelnden Bedürfnissen unserer Gesellschaft gerecht. Indem mit Jobsharing das Engagement der Frauen auf dem Arbeitsmarkt erhöht wird, trägt es dazu bei, den Fachkräftemangel zu bekämpfen.
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der Antworten auf die folgenden Fragen gibt:
1. Welche Faktoren könnten die Entwicklung dieses innovativen Arbeitsmodells behindern?
2. Mit welchen Massnahmen könnte die Realisierung von Jobsharing-Strukturen gefördert werden?
Im Bericht sollen beide Perspektiven beleuchtet werden: jene der Arbeitgeber, d. h. der Unternehmen, und jene der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Begründung
Jobsharing ist ein innovatives Arbeitsmodell, das als Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels zusätzlich eingesetzt werden kann. Angesichts der Tatsache, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Entscheidung der Frauen betreffend ihre Berufstätigkeit eine zentrale Rolle spielt, sind Massnahmen, mit denen diese Vereinbarkeit erhöht werden kann, besonders gefragt.
In der Schweiz bieten 73 Prozent der Firmen kein Jobsharing an. Nun erhöht Jobsharing aber nicht nur die Produktivität der Firmen, insbesondere weil sich die Motivation der Angestellten dabei verbessert, sondern es bringt auch andere Vorteile, die nicht zu vernachlässigen sind. Es hilft, Stress zu reduzieren, Erschöpfungserscheinungen vorzubeugen und Absenzen zu verringern, was zu einer Kostensenkung führt. Es stärkt die kommunikativen und sozialen Kompetenzen. Den Unternehmen steht für den Lohn einer Person das Fachwissen zweier Personen zur Verfügung. Es begünstigt Weiterbildungen, die für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft unerlässlich sind. Hinzu kommt, dass Jobsharing von allen Generationen genutzt wird: von jungen Arbeitskräften, die ins Berufsleben einsteigen, von Frauen und Männern, die Eltern werden, sowie von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihr Arbeitspensum reduzieren möchten. Vor allem aber wird mit Jobsharing-Strukturen der Wissenstransfer gefördert - man denke beispielsweise an Sharingpartner, die unterschiedlichen Generationen angehören -, und es ermöglicht eine bessere Nutzung des Humankapitals. Schliesslich kann mit Jobsharing auch die Zahl der Frauen in Funktionen mit Führungsverantwortung (sogenanntes Topsharing) erhöht werden. Aus allen diesen Gründen ist Jobsharing ein Plus für die schweizerische Wirtschaft.
Der Bericht soll einerseits all jene Faktoren identifizieren, die die Entwicklung von Jobsharing-Strukturen behindern, und andererseits Massnahmen definieren, mit denen Jobsharing gefördert werden kann. Ein solcher Bericht erlaubt uns, dieses Modell besser zu verstehen und dessen Ausbau zu fördern.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat setzt sich seit Jahren für eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Die entsprechenden Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sind erfreulich. So ist der Anteil nichterwerbstätiger Mütter seit 2000 von 31 Prozent auf 20 Prozent (2015) stark gesunken. Insgesamt konnte über die Jahre 2010 bis 2016 die Arbeitsmarktbeteiligung in der Schweiz um knapp 120 000 Vollzeitarbeitskräfte gesteigert werden. Rund 70 Prozent davon ging auf Frauen im Alter von 25 bis 54 Jahren zurück. Gleichzeitig hat sich der Anteil von Teilzeit arbeitenden Vätern mit Kindern zwischen 0 bis 6 Jahren zwischen 2004 und 2015 von 6 Prozent auf 12 Prozent verdoppelt.
Als eines der vier Handlungsfelder der Fachkräfte-Initiative ist die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine politische Priorität. Wie im Familienbericht 2017 festgehalten, stehen dabei für den Bundesrat aktuell drei Massnahmen im Vordergrund: Die Einführung von zusätzlichen Finanzhilfen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kinderdrittbetreuung, die steuerliche Abzugshöhe der Kinderdrittbetreuungskosten zur Beseitigung negativer Erwerbsanreize und die Beseitigung der "Heiratsstrafe", um Zweitverdiener für den Arbeitsmarkt zu mobilisieren.
Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind ebenfalls ein zentraler Faktor für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dabei stehen flexible Arbeitsbedingungen im Vordergrund (Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Arbeitsorganisation, Telearbeit). Die Entwicklung und Umsetzung solcher Massnahmen sind in erster Linie eine Angelegenheit des Privatsektors. Die Arbeitgeberverbände engagieren sich bereits seit Längerem für flexible Arbeitsmodelle, da dadurch in vielen Fällen leichter qualifizierte und leistungsbereite Arbeitskräfte rekrutiert werden können. Heutzutage bieten die Arbeitgebenden denn auch immer häufiger flexible Arbeitsmöglichkeiten wie Teilzeitarbeit, Telearbeit oder Jobsharing an. Jedoch ist auch anzuerkennen, dass nicht alle flexiblen Modelle zu allen Arbeitnehmenden und Unternehmen passen. Dabei ist Jobsharing kein Patentrezept, sondern eine aus einer Vielzahl möglicher Massnahmen zur Entwicklung tragfähiger Lösungen.
Im Bereich der familienfreundlichen Arbeitsbedingungen kommt dem Bund eine subsidiäre Rolle zu. Als Arbeitgeber geht er mit gutem Beispiel voran. Es werden nach Möglichkeit Telearbeit, flexible Arbeitsmodelle und -zeiten wie Teilzeit, Job- und Topsharing angeboten. In Artikel 64 Absatz 4 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) sind die Arbeitszeitformen der Teilzeitarbeit und des Jobsharings aufgenommen.
Darüber hinaus konzentriert der Bund seine Aktivitäten auf Informationsprojekte zur Verbreitung von Beispielen guter Praxis. So hat zum Beispiel das Staatssekretariat für Wirtschaft vergangenes Jahr das aktualisierte KMU-Handbuch "Beruf und Familie 2016" mit einer Auslegeordnung möglicher Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit publiziert, darunter auch Jobsharing (www.seco.admin.ch/kmu-handbuch). Weiter hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann mittels Finanzhilfen des Gleichstellungsgesetzes (SR 151.1) in den letzten Jahren einige Projekte zur Förderung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen unterstützt, darunter auch Projekte zu Jobsharing.
Der Bund unterstützt familienfreundliche Arbeitsbedingungen im Rahmen seiner Kompetenzen und setzt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf die eingangs erwähnten Massnahmen. Auch haben sich mittlerweile Jobsharing-Plattformen als eigenständiges marktwirtschaftliches Instrument etabliert. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als sinnvoll, einen spezifischen Jobsharing-Bericht zu erstellen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.