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Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen. Eine Bedrohung für die volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz?

17.3387 · Interpellation · 2017-06-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In den letzten Jahren sind verschiedene schweizerische Unternehmen (namentlich Syngenta, Gategroup, Swissport, SR Technics) durch ausländische - vor allem chinesische -, staatlich kontrollierte oder finanzierte Unternehmen übernommen worden.

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Verstaatlichung schweizerischer Unternehmen, die mit solchen Übernahmen durch ausländische, staatlich kontrollierte Unternehmen verbunden ist?

2. Wie beurteilt er die Auswirkungen von Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen auf die schweizerische Marktwirtschaft?

3. Wie beurteilt er die Übernahme schweizerischer Unternehmen, die für die Schweiz wichtige Infrastrukturen (z. B. in den Bereichen Energie oder Telekommunikation) besitzen oder betreiben oder deren Geschäft sonst im nationalen Interesse liegt, durch ausländische, staatlich kontrollierte Unternehmen?

Begründung

Die chinesische Volkswirtschaft ist in weiten Teilen eine staatlich gelenkte Wirtschaft. Die EU versagt ihr darum den Status als Marktwirtschaft. Die erwähnten Übernahmen sind Teil eines von der chinesischen Führung beschlossenen Masterplans. Systematisch werden Know-how und Technologien und ganze Wertschöpfungsketten aufgekauft. Chinesische Firmen erhalten vom Staat zudem günstige Kredite.

1. Die Schweiz hat eine marktwirtschaftliche Ordnung. Wirtschaftliche Tätigkeit ist in erster Linie Sache der Privaten. Wenn chinesische Staatsfirmen Schweizer Unternehmen übernehmen, bedeutet dies eine Verstaatlichung von Teilen der Schweizer Wirtschaft. Unvorstellbar, dass der Bund oder ein vom Bund kontrolliertes Unternehmen Syngenta übernommen hätte.

2. Die Verstaatlichung der Wirtschaft aufgrund von Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsbetriebe verstösst gegen Grundprinzipien der Marktwirtschaft. Wenn Investitionen statt nach betriebswirtschaftlichen nach politischen Gesichtspunkten getätigt werden, erfüllt der Markt nicht mehr die Funktion, die er in einer Marktwirtschaft haben soll. Wenn Staatsbetriebe dank günstiger Kredite und einer faktischen Staatsgarantie nach Belieben investieren können, verzerrt dies den Wettbewerb auf dem Kapitalmarkt ebenso wie auf den Märkten der betreffenden Unternehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat beobachtet Übernahmen von privaten Unternehmen durch staatsnahe Unternehmen aufmerksam. Er ist sich bewusst, dass wirtschaftliche Aktivitäten von staatsnahen Unternehmen zu Wettbewerbsverzerrungen führen können.

In Erfüllung der Postulate der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172 und Schilliger 15.3880 bereitet er derzeit einen Bericht zu den Auswirkungen der Tätigkeiten solcher Unternehmen auf den Wettbewerb vor. Er wirkt in internationalen Organisationen (u. a. der OECD) darauf hin, dass die Grundprinzipien der Wettbewerbsneutralität weltweit eingehalten werden.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine offene Politik der Schweiz gegenüber Investitionen aus dem Ausland zentral ist, um dem Wirtschaftsstandort Schweiz einen ausreichenden Zufluss von Kapital und Know-how zu sichern (siehe u. a. die Antwort auf die Interpellation Graf Maya 16.3299 und die Stellungnahme zur Motion de Buman 13.3280). Dies ist eine wichtige Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft und damit für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Immerhin arbeiten in der Schweiz rund 450 000 Beschäftigte in Unternehmen mit ausländischen Mehrheitsinvestoren. Es handelt sich dabei um Unternehmen vor allem in der Industrie und im Handel. Einschränkungen für Investoren betreffend den Verkauf von Anteilen an ein staatliches Unternehmen hätten bedeutende negative Auswirkungen auf den Wirtschafts- und Investitionsstandort Schweiz.

Eine Abkehr von der bisherigen Politik würde zudem die Gefahr bergen, dass das Diskriminierungsrisiko für Schweizer Direktinvestitionen im Ausland zunehmen würde. Dies wäre angesichts der grossen Bedeutung der Auslandinvestitionen für Schweizer Unternehmen gravierend. Schweizer Unternehmen nehmen bei den Direktinvestitionen im Ausland im internationalen Vergleich eine Spitzenstellung ein. Insbesondere die Schweizer Direktinvestitionen in China sind von 2006 bis 2015 stark gewachsen, nämlich um das Fünffache auf insgesamt rund 20 Milliarden Schweizerfranken. Im gleichen Zeitraum wuchs der gesamte Bestand der Schweizer Direktinvestitionen im Ausland um 60 Prozent auf gut 1120 Milliarden Schweizerfranken. Schweizerische Unternehmen beschäftigen in ihren Tochtergesellschaften im Ausland rund zwei Millionen Personen, darunter auch Spezialisten, aus deren Know-how auch das Unternehmen in der Schweiz Nutzen ziehen kann. Der Kapitalbestand der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz ist ebenfalls bedeutend (Ende 2015: 833 Milliarden Schweizerfranken).

3. Eine Reihe von Sektoren, in denen Übernahmen durch ausländische Investoren aus Sicht übergeordneter öffentlicher Interessen kritisch sein könnten, ist in der Schweiz unter geltendem Recht bereits gegen unerwünschte Übernahmen geschützt, insbesondere indem entsprechende Unternehmen im Eigentum öffentlicher Körperschaften sind oder spezialgesetzlich geregelt sind. Es handelt sich dabei namentlich um Basisdienstleistungen u. a. im Bereich des Gesundheits- oder des Bildungswesens sowie Infrastruktursektoren (z. B. Telekom, Verkehr, Energie). Betreffend spezialgesetzliche Regelungen für kritische Infrastrukturen ist vor allem wichtig, dass angemessene Vorgaben für die Infrastrukturbetreiber in Bezug auf die Versorgungssicherheit in der Schweiz definiert sind.

Antwort des Bundesrates.

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