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17.3988 · Dringliche Interpellation · 2017-11-29

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Einfluss der direkten Demokratie auf die Finanzhaushalte hat sich in der Schweiz bewahrt. Die Steuern sind dort am tiefsten und die Ausgaben am geringsten, wo das Volk direkt mitentscheiden kann. Die SVP ist deshalb der klaren Ansicht, dass die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unbedingt auch die Möglichkeit erhalten sollen, sich zu umfangreichen finanzpolitischen Vorlagen zu äussern. Die SVP reichte deshalb am 6. Juni 2017 die parlamentarische Initiative "Einführung eines Finanzreferendums" (17.446) ein, welche eine Ergänzung der Bundesverfassung dahingehend verlangt, dass Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben oder neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, die einen zu bestimmenden Betrag überschreiten, dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Diese ist zurzeit hängig und wurde der SPK-N zur Vorprüfung zugewiesen.

Unterdessen bewilligte der Bundesrat rund 1,3 Milliarden Franken für die sogenannte "Ostmilliarde". Leider sieht die Bundesverfassung die Möglichkeit eines fakultativen Referendums in diesem Fall nicht vor. Auch vor diesem aktuellen Hintergrund erscheint die Einführung eines Finanzreferendums für die SVP dringlich.

In Bezug auf eine dringliche Einführung eines Finanzreferendums stellen sich folgende Fragen, die in einer dringlichen Debatte behandelt werden sollen:

1. Beurteilt der Bundesrat die Einführung eines allgemeinen Finanzreferendums auf Bundesstufe als zweckmässiges Mittel, um die finanzpolitischen Kompetenzen des Volks zu erhöhen?

2. Ist er bereit, die parlamentarische Initiative 17.446 unter Berücksichtigung der Stärkung der Volksrechte zur Annahme zu empfehlen?

3. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass ein allgemeines Finanzreferendum ein zweckdienliches Instrument dafür ist, den Bundeshaushalt ausgeglichen und die Bundesschulden tief zu halten?

4. Teilt er unsere Ansicht, dass ein allgemeines Finanzreferendum eine dämpfende Wirkung auf partikuläre monetäre Begehrlichkeiten hat und damit ein probates Mittel ist, das Wachstum der Bundesausgaben zu reduzieren?