17.4072 · Postulat · 2017-12-12
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht umfassend zu analysieren, in welchem Ausmass und von wem in der Schweiz Steuern hinterzogen werden.
Begründung
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die Folgen dieses betrügerischen Verhaltens sind klar: Der öffentlichen Hand entgehen hohe Summen, für die die ehrlichen Steuerzahlenden geradestehen müssen. Es liegt daher im Interesse der öffentlichen Hand und der ehrlichen Steuerzahlenden, in geeigneter Form gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Dazu ist es unerlässlich, mehr über das Ausmass der Steuerhinterziehung sowie die Merkmale der Steuerhinterziehenden in Erfahrung zu bringen. Es interessiert dabei besonders, welche Bevölkerungsgruppen, Einkommens- und Vermögensgruppen sowie welche Erwerbspersonen wie häufig Steuern hinterziehen.
Die Studie soll alle verfügbaren Quellen zur Auswertung nutzen:
1. Sie soll sich auf die Ergebnisse von Stichprobenkontrollen und beanstandeten Steuererklärungen der kantonalen Steuerbehörden stützen.
2. Die geforderte Analyse soll die Daten aus den straflosen Selbstanzeigen sowie aufgedeckte Steuerhinterziehung einbeziehen. Seit dem 1. Januar 2010 ist die straflose Selbstanzeige für Steuervergehen möglich. Natürliche und juristische Personen können dabei einmalig Schwarzgeld aufdecken, ohne gebüsst zu werden (Selbstanzeige). Seither haben sich Tausende von Steuersünderinnen und Steuersündern schweizweit gemeldet und bisher unversteuertes Geld "legalisiert".
3. Zudem können auch Daten aus aufgedeckten Dokumenten (Panama Papers, Paradise Papers, Swiss Leaks) oder weitere Schätzungen hinzugezogen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Postulantin verlangt einen Bericht zum Ausmass der Steuerhinterziehung sowie eine Aufschlüsselung der Merkmale von Steuerhinterziehenden (wie etwa Geschlecht, Alter, Nationalität, Einkommens- und Vermögenssituation usw.) unter Nutzung verschiedener Datenquellen. Aus folgenden Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates:
Erstens ist unklar, wie hoch der Anteil der Steuerhinterziehung ist, der durch die verfügbaren Quellen ans Tageslicht gekommen ist. Deshalb erlauben sie keine verlässliche Schätzung des Ausmasses der Steuerhinterziehung insgesamt.
Zweitens sind weder die Stichprobenkontrollen der kantonalen Steuerbehörden noch die Selbstanzeigen der Steuerpflichtigen repräsentativ, was Rückschlüsse auf Merkmale der Steuerhinterziehenden erschwert.
Drittens ist bei einigen Datenquellen die Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung schwierig. Während die Steuerhinterziehung durch das Verschweigen bzw. Verfälschen der Bruttobemessungsgrundlage und/oder die Angabe eines zu hohen Aufwands charakterisiert ist, erfolgt bei der Steuervermeidung eine Optimierung der Bruttobemessungsgrundlage beziehungsweise des Aufwands im Rahmen der legalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Viertens wären die Ergebnisse, die aus der Untersuchung der vorliegenden Datenquellen gewonnen werden könnten, von begrenztem Nutzen. Mit den internationalen Entwicklungen zu Transparenz und Informationsaustausch haben sich die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung deutlich geändert und verringert. Die Untersuchung der verfügbaren Datenquellen wäre zwar zwecks Aufarbeitung der Vergangenheit interessant. Aussagen zur Gegenwart und Zukunft wären jedoch wegen den deutlich geänderten Rahmenbedingungen mit Vorbehalt zu betrachten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.