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17.4108 · Interpellation · 2017-12-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In den letzten vier Jahrzehnten wurde die Leistung der Nutztiere extrem gesteigert. Gemäss Praxiserfahrungen und Studien kann das Erbringen so hoher Leistungen Gesundheit und Verhalten der Tiere beeinträchtigen und zu tierschutzrelevanten "Berufskrankheiten" von Hochleistungstieren führen. Die Statistik belegt im erwähnten Zeitraum auch einen massiven Rückgang der Nutzungsdauer von Milchkühen und Muttersauen. TSchG und LwG enthalten die Instrumente gegen Negativfolgen der Leistungszucht. Der Bund steht in der Pflicht, da er die Tätigkeit privater Zuchtverbände subventioniert.

Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Teilt er die Meinung, dass Würde und Wohlergehen der Tiere auch bei deren Zucht im Mittelpunkt stehen sollen? Wie stellt er trotz fortschreitender Hochleistungszucht sicher, dass Zucht- und Reproduktionsmethoden bei den Elterntieren und deren Nachkommen keine durch das Zuchtziel bedingten oder damit verbundenen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen verursachen (Art. 10 Abs. 1 TSchG)?

2. Bei Hochleistungs-Milchkühen mit 10 000 und mehr Litern tritt zumindest in den ersten Monaten der Laktation eine stark ungenügende Nährstoffversorgung auf. Gibt es aktuelle Studien, die aufzeigen, dass diese Kühe in der Folge die verbrauchten Körperreserven wieder gut ausgleichen? Kann man mit Blick auf den starken Rückgang der Nutzungsdauer und die hohen Erkrankungsraten gerade zu Laktationsbeginn (Ketose, Mastitis, Lahmheiten usw.) bei einem Teil der Tiere von einer Überforderung der Anpassungsfähigkeit sprechen, und was tut der Bundesrat dagegen?

3. Die Schweinezucht versuchte jahrelang, mit Anpassungen der Ziele der negativen Beziehung zwischen Wurfgrösse sowie Mortalität und Gesundheit von Saugferkeln entgegenzuwirken. Sind diese Bestrebungen aus Tierschutzsicht ausreichend, wenn ja, weshalb? Stieg die Ferkelzahl pro Sau bis heute an? Trifft es zu, dass Betriebe mit 30 abgesetzten Ferkeln pro Sau und Jahr keine Seltenheit sind?

4. Die Haltung schnell wachsender Masthybriden soll bei der Benutzung des Aussenklimabereichs grundsätzlich den Anforderungen des Tierwohlprogrammes BTS gemäss DZ-Verordnung entsprechen. Anhand welcher Kriterien prüft der Bundesrat die BTS-Tauglichkeit der eingesetzten, schnellwüchsigen Masthybriden, und wie gewährleistet er die BTS-Tauglichkeit bei jeweils neuen Masthybridlinien/-typen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Würde und das Wohlergehen sollten immer ein zentrales Element der Tierhaltung sein, auch bei der Leistungszucht von landwirtschaftlichen Nutztieren. Tierschutz- und Leistungsanforderungen sind auch kein Gegensatz, Wohlergehen und hohe Leistung schliessen sich nicht gegenseitig aus. Nur von gesunden und gut betreuten Tieren können langfristig hohe Leistungen erwartet werden. Die Züchter und Halter dieser Tiere wissen das und leben dem in den meisten Fällen und aus eigenem Interesse auch nach. Sie stehen zudem in der Verantwortung, die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung einzuhalten. Um diesen gesetzlichen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten (SR 455.102.4) die Rahmenbedingungen festgelegt, die von allen Züchtern einzuhalten sind. Dazu kommt, dass die kontinuierlichen Entwicklungen in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie in deren vor- und nachgelagerten Sektoren den Bund dazu veranlasst haben, die strategischen Stossrichtungen des staatlichen Engagements in der Tierzucht zu überprüfen. Im Jahr 2017 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in enger Zusammenarbeit mit Branchenexperten aus verschiedenen Ansprüchen an die Tierzucht (inklusive Vertretern des Tierschutzes) die Strategie Tierzucht 2030 ausgearbeitet. In dieser Strategie wird der Tiergesundheit im weiteren Sinne bei der Zucht von Nutztieren ein hoher Stellenwert beigemessen, auch betreffend die monetäre Unterstützung von züchterischen Massnahmen durch den Bund. Die Strategie soll im ersten Semester 2018 veröffentlicht werden.

2. Kühe sind physiologisch sehr anpassungsfähig und vermögen einen zeitweiligen Abbau von Körperreserven gut auszugleichen. Im typischen Verlauf der Laktation erbringen die Kühe nach einer Anstiegsphase von wenigen Wochen die höchste Tagesmilchleistung. Nach drei bis vier Monaten sinkt die Tagesleistung kontinuierlich. In der Phase der höchsten Milchleistung kann bei Hochleistungskühen, die über 10 000 Liter Milch in einer Laktation geben, eine ungenügende Nährstoffversorgung auftreten, was den Stoffwechsel belastet. Es kommt dann zu einem Abbau von Körperreserven, die in der späteren Laktationsphase mit niederer Tagesleistung und vor der nächsten Geburt im letzten Drittel der Trächtigkeit wieder aufgebaut werden. Durch richtige Zufütterung von energiereichem Kraftfutter und Mineralstoffen kann die Unterversorgung weitgehend aufgefangen und langfristig wieder ausgeglichen werden. Eine hohe Milchleistung führt beim Einzeltier daher nicht zwingend zu permanentem Stress durch Einschränkungen des Wohlbefindens oder der Gesundheit. Zentral ist allerdings, dass die Tierhalter von Hochleistungskühen genügend Kenntnisse über eine bedarfsgerechte Fütterung haben und die Tiere richtig betreut werden. Dafür ist eine gute Ausbildung der Tierhalter eine wesentliche Voraussetzung, weshalb der Bundesrat in Artikel 31 der Tierschutzverordnung (SR 455.1) festgeschrieben hat, dass für die Haltung von mehr als 10 Grossvieheinheiten ein landwirtschaftlicher Lehrabschluss nachgewiesen werden muss. Wer weniger Tiere der Rindergattung betreut, muss einen Sachkundenachweis erbringen, dessen Anforderungen in der Verordnung des EDI über die Ausbildungen in der Tierhaltung und über den Umgang mit ihnen (SR 455.109.1) ausgeführt werden.

Der Rückgang der durchschnittlichen Nutzungsdauer bei den Milchkühen hat vor mehreren Jahrzehnten eingesetzt. Daraus kann aber nicht einfach geschlossen werden, dass die Kühe schneller krank werden als früher. Es gibt viele Beispiele von Hochleistungskühen, die ein hohes Alter erreicht haben. Unter dem hohen Kostendruck in der Landwirtschaft werden heute jedoch junge Kühe, die den Leistungserwartungen nicht entsprechen, schneller geschlachtet und durch nachkommende Tiere ersetzt.

3. Die Suisag (Dienstleistungszentrum für die Schweineproduktion) hat bereits 2004 das Zuchtziel angepasst, um dem negativen Bezug zwischen Wurfgrösse und Gesundheit von Ferkeln entgegenzuwirken. Seither werden Zuchtsauen positiv bewertet, deren Ferkel ein ausgeglichenes Geburtsgewicht und eine geringe Sterblichkeit aufweisen. Damit kann eine hohe Zahl gesunder, abgesetzter Ferkel erreicht werden. Demgegenüber wird der Zahl lebend geborener Ferkel züchterisch weniger Gewicht beigemessen. Diese Korrektur des Zuchtziels ist aus Tierschutzsicht sehr positiv zu beurteilen. Genetische Trends verbreiten sich jedoch nur langsam in der gesamten Population, und es dauert mehrere Generationen, bis sich die Auswirkungen in den Produktionsherden messen lassen. Ein durchschnittlicher Wurf umfasste in der Schweiz im Jahr 2016 13 Ferkel (Edelschwein und Landrasse), wobei in professionell geführten Zuchtbetrieben eine Sau bis zweieinhalb Würfe pro Jahr erreicht. Somit können in gut geführten Zuchtbetrieben rechnerisch 30 Ferkel pro Jahr und Sau erreicht werden.

4. Die BTS-Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13) beinhalten die Anforderungen an die Haltung der einzelnen Tierkategorien. Tauglichkeitsprüfungen für bestimmte Tierrassen sind nicht vorgesehen. Die Kontrollpersonen haben lediglich zu prüfen, ob der kontrollierte Landwirt die jeweiligen Haltungsanforderungen einhält. Die Pouletmast in der Schweiz liegt grösstenteils in den Händen von wenigen Marktakteuren. Diese führen unabhängig von den Direktzahlungen (zum Teil unangemeldete) Stallkontrollen durch, da sie neben den Haltungsbedingungen grossen Wert auf Hygiene und das Label-Image legen, d. h., sie nehmen ihre unternehmerische Eigenverantwortung wahr, was aus der Sicht des Bundesrates sehr wichtig ist.

Antwort des Bundesrates.

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