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17.412 · Parlamentarische Initiative · 2017-03-13

Departement des Innern

Erledigt

Ausgangslage

Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 13. Februar 2020

Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative 17.412 "Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter" umgesetzt. Die WBK-N schlägt vor, mittels befristeter Anschubfinanzierung die Kantone darin zu unterstützen, ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der Politik der frühen Kindheit zu entwickeln sowie die Koordination und Vernetzung zwischen den staatlichen und privaten Akteuren zu fördern.

Die frühe Kindheit ist in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus unter-schiedlicher Akteure geraten. Zahlreiche private und öffentliche Institutionen haben sich der Thematik der frühen Förderung angenommen, womit sich die frühe Kindheit als eigenes Politikfeld zu etablieren beginnt. Der Bund ist im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik gestützt auf das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG) tätig. Mit den Finanzhilfen gemäss KJFG werden hauptsächlich Kinder und Jugendliche ab dem Kindergartenalter bis zum vollendeten 25. Altersjahr gefördert. Massnahmen des Bundes zur vertikalen und horizontalen Zusammenarbeit und zur Kompetenzentwicklung nach Art. 18-21 KJFG beziehen sich hingegen auf die Kinder- und Jugendpolitik insgesamt und schliessen die frühe Kindheit mit ein.

Die Kommission möchte der Politik der frühen Kindheit zusätzliche Impulse geben. Sie schlägt deshalb vor, die Kantone dabei zu unterstützen, strategiegebundene Massnahmenpakete im Bereich der frühen Kindheit zu entwickeln und umzusetzen. Dies soll sich konzeptionell an die bis Ende 2022 befristete Anschubfinanzierung zugunsten der Kantone zum Aufbau und zur Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik anlehnen (Art. 26 KJFG) und anhand einer auf 10 Jahre befristeten Anschubfinanzierung erfolgen.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Um die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung besser in der Schweizer Bildungspolitik zu verankern, soll Artikel 4 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG; 446.1) wie folgt angepasst werden:

Art. 4 Zielgruppen

Zielgruppen dieses Gesetzes sind:

Bst. a

alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen ab Geburt bis zum vollendeten 25. Altersjahr;

...

Begründung

Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) hat in den letzten Jahren in der Schweiz signifikant an Bedeutung gewonnen. Noch immer jedoch ist es nicht gelungen, sie nachhaltig in der Schweizer Bildungspolitik zu verankern. Dies unterstreicht auch die Schweizerische Unesco-Kommission in einem Schreiben von Ende letzten Jahres zuhanden der Strategiegruppe zur Begleitung und Umsetzung des bildungspolitischen Konzepts im FBBE-Bereich.

Mit der Ratifizierung der Uno-Kinderrechtskonvention im Jahre 1997 hat die Schweiz unterschrieben, dass sie alle ihre verfügbaren Mittel ausschöpfen wird, um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Kinder von Geburt an wahrzunehmen.

Diese Rechte betreffen auch die Bereiche der Ressourcengleichheit beim Kindergarteneintritt, der Integrationsförderung, der Gestaltung gelingender Übergänge im Bildungsverlauf, der Verknüpfung von Elternhaus und familienexterner Betreuung, der Gestaltung lebenslanger Bildungsverläufe oder auch der Gesundheitsförderung und der Prävention. Oft werden gerade in den frühen Kindsjahren und nicht erst ab dem Kindergartenalter die Weichen für die Zukunft gestellt.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 18.06.2020

Bund soll Kantone bei früher Förderung von Kindern unterstützen

Kinder sollen mit weniger grossen Unterschieden in ihrer Entwicklung in die Schulkarriere starten. Der Nationalrat hat ein Gesetzesprojekt angenommen, damit Kinder bereits vor dem Kindergartenalter gefördert werden können.

Der Entscheid fiel am Donnerstag mit 109 zu 75 Stimmen bei vier Enthaltungen.

Es gebe Kinder, die in einem gesunden, aktiven und stabilen Umfeld aufwachsen und gross werden - und es gebe solche, die das eben nicht könnten, sagte Matthias Aebischer (SP/BE), der das Gesetzesprojekt vor über drei Jahren angestossen hatte. Um diese zweite Gruppe gehe es. Kinder sollen damit bereits vor dem Kindergartenalter zur Zielgruppe des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes gehören.

Vorgesehen ist, dass der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig Finanzhilfen gewähren kann, und zwar für die Dauer von je drei Jahren und in der Höhe von jährlich 100'000 Franken. Insgesamt sollen in den nächsten zehn Jahren 8,45 Millionen Franken einsetzt werden.

Die SP wollte den Betrag auf 12,35 Millionen erhöhen. Der Betrag sei für ein so wichtiges Thema "einfach zu wenig", sagte Mustafa Atici (SP/BS). Der Rat lehnte dies mit 106 zu 80 Stimmen ab.

Neuer Kredit unnötig

Gegen das Gesetz stellten sich die SVP und die FDP. Es sei absolut verständlich, dass jede Kind in der Schweiz die gleichen Chancen haben solle, sagte Nadja Umbricht Pieren (SVP/BE). Es gebe aber bereits genügend Angebote für Kinder und Eltern, um die Entwicklung und die frühe Förderung zu unterstützen. Es brauche keinen neuen befristeten Kredit. Ausserdem seien die Kantone zuständig.

Christian Wasserfallen (FDP/BE) rechnete zudem vor, dass den vier Kantonen im Durchschnitt 200'000 Franken pro Jahr zur Verfügung stünden. Es sei schon fragwürdig, wieso Kantone für ein Projekt, das angeblich wichtig sein solle, die 200'000 Franken nicht selber aufbringen könnten. Die Schweiz sei zudem ein "Chancenland", Kinder hätten bereits genügend Möglichkeiten.

Kommissionssprecher Philipp Kutter (CVP/ZH) entgegnete, dass gemäss Studien auch in der Schweiz Kinder nicht mit den gleichen Chancen in die Schulkarriere starten könnten. Wer einen Rückstand habe, könne diesen nicht mehr aufholen.

Keine zusätzlichen Bundesgelder

Es sei zwar wichtig, dass die Kinder bereits im Vorschulalter von Förderungsprogrammen profitierten, sagte Innenminister Alain Berset. Es sei aber nicht nötig, dass der Bund zusätzliche Gelder für kantonale Programme ausbezahle.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 09.09.2020

Ständerat stimmt gegen Frühförderung im Vorschulalter

Nach dem Willen des Ständerats soll der Bund die Kantone bei der Frühförderung von Kindern nicht finanziell unterstützen. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung und die dazugehörige Finanzierung abgelehnt.

Der Ständerat verwarf die Vorlage mit 24 zu 18 Stimmen und den Kredit mit 25 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung. Er ist damit dem Bundesrat gefolgt, der sich in seiner Stellungnahme dagegen ausgesprochen hatte.

Das Gesetz verlangt, dass Kinder in der Schweiz bei Bedarf schon vor dem Eintritt in den Kindergarten gezielt gefördert werden können. Die geltende Altersgrenze für die Kinder- und Jugendförderung soll auf den Zeitpunkt der Geburt gesenkt werden. Mit den Förderungsmassnahmen soll verhindert werden, dass Kinder mit grossen Unterschieden in ihrer Entwicklung in die Schulkarriere starten.

Vorgesehen ist, dass der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig Finanzhilfen gewähren kann, und zwar für die Dauer von je drei Jahren in der Höhe von jährlich 100'000 Franken. Insgesamt sollen in den nächsten zehn Jahren 8,45 Millionen Franken einsetzt werden. Die vorberatende Kommission des Ständerats hatte die Vorlage noch mit 8 zu 5 Stimmen angenommen.

Kleiner Betrag

Der Betrag sei zwar klein, könne aber vieles bewirken, sagte Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU), die im Rat die Auffassung der Kommissionsmehrheit vertrat. Die Autonomie der Gemeinden und Kantone werde vollständig respektiert.

Benedikt Würth (CVP/SG) erklärte hingegen, die Kantone und Gemeinden erfüllten diese Aufgabe gut. Die Vorlage verletze zudem das Prinzip der Subsidiarität. Die Aufgabe sei vollständig in der Kompetenz der Kantone. Zudem würde ein Kanton höchstens 300'000 Franken erhalten. Das sei sehr wenig Geld und müsse in Relation zum administrativen Aufwand gestellt werden. Würth befürchtet auch, dass die Vorlage der erste Schritt sei, dass sich der Bund langfristig mit mehr Mitteln in diesem Bereich engagiere.

Auch Bundesrat Alain Berset (SP) betonte im Rat, dass die Politik der kleinen Kinder in die Kompetenz der Kantone falle. Das Anliegen sei zwar wichtig, liege aber bei den Kantonen.

Debatte im Nationalrat, 31.05.2023

Nichteintreten

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