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Umwandlung der Rahmenkredite für Schweiz Tourismus und Switzerland Global Enterprise in Verpflichtungskredite

17.4212 · Postulat · 2017-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Massnahmen die finanziellen Rahmenbedingungen und damit die Planungssicherheit von Schweiz Tourismus und von Switzerland Global Enterprise verbessert werden können. Dazu soll der bisherige Zahlungsrahmen über vier Jahre für beide Körperschaften in einen vierjährigen Verpflichtungskredit umgewandelt werden.

Begründung

In der vom Bund verabschiedeten Botschaft zur Standortförderung 2016-2019 legt der Bundesrat ein besonderes Augenmerk auf die Exportförderung. Neben den klassischen exportorientierten Unternehmen gehört auch der Tourismus zur Exportwirtschaft. Schweiz Tourismus (ST) fördert im Auftrag des Bundes die Nachfrage für die Schweiz als Reise- und Tourismusland. Mit der Förderung der exportorientierten KMU ist der private Verein Switzerland Global Enterprise (S-GE, vormals Osec) beauftragt. Um die Exportwirtschaft zu fördern und die Schweiz an der Spitze der wettbewerbsfähigen Länder zu halten, sieht der Bund verschiedene Finanzhilfen vor. Sowohl S-GE als auch ST werden vom Bund im Sinne der Exportförderung mitfinanziert. Für jeweils vier Jahre wird dazu vom Parlament ein Zahlungsrahmen verabschiedet. 2015 hat das Parlament die Notwendigkeit der touristischen Nachfrageförderung erkannt und den ST-Rahmenkredit für die Legislatur 2016-2019 auf 230 Millionen Schweizerfranken festgesetzt. Der Bundesrat stellte jedoch weniger Mittel, nämlich nur 220 Millionen Schweizerfranken, ins Budget. Gleichzeitig hat er pro Jahr 3 Prozent Querschnittkürzungen vorgenommen, welche das Budget insgesamt um weitere 6,6 Millionen Schweizerfranken reduzierten. Für das Jahr 2018 wird nochmals um 3 Prozent gekürzt, was auch für das Jahr 2019 vorgesehen ist, mit insgesamt minus 3,2 Millionen Schweizerfranken für die beiden kommenden Jahre. Damit stehen ST für die laufende Legislatur nicht die vom Parlament beschlossenen 230 Millionen Schweizerfranken zur Verfügung, sondern lediglich 210 Millionen Schweizerfranken. Für S-GE besteht gleichermassen die Gefahr, unvorhersehbare Kürzungen in Kauf nehmen zu müssen. Um solche Unwägbarkeiten in Zukunft zu vermeiden und damit die Planungssicherheit von ST und S-GE sicherzustellen, ist es dringend nötig, dass die Rahmenkredite über vier Jahre in Verpflichtungskredite über die gleiche Periode umgewandelt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der touristischen Nachfrageförderung sowie der Exportförderung. Schweiz Tourismus (ST) fördert auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Schweiz Tourismus (SR 935.21) die Nachfrage für die Schweiz als Reise- und Tourismusland. Schweiz Tourismus ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und damit Teil der dezentralen Bundesverwaltung. Die Bundesversammlung bestimmt alle vier Jahre den Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss (Art. 6 des Bundesgesetzes über Schweiz Tourismus).

Gestützt auf das Exportförderungsgesetz (SR 946.14) hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den privatrechtlichen Verein Switzerland Global Enterprise (S-GE) mit der Exportförderung beauftragt. Die Bundesversammlung bewilligt auch hier jeweils für vier Jahre mit einem Zahlungsrahmen den Höchstbetrag für die Exportförderung nach diesem Gesetz (Art. 7).

Der Zahlungsrahmen stellt einen von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgelegten Höchstbetrag der Voranschlagskredite für einen bestimmten Zweck dar. Gemäss Finanzhaushaltgesetz (FHG, SR 611.0, Art. 20 Abs. 2) kommt er dann zur Anwendung, wenn Zusicherung und Zahlung in das gleiche Jahr fallen, ein Ermessensspielraum besteht und gleichzeitig eine längerfristige Ausgabensteuerung geboten ist. Entsprechend hat das Parlament zwar bei den über Zahlungsrahmen gesteuerten Mitteln die Freiheit, im Rahmen der jährlichen Budgetbeschlüsse Kürzungen vorzunehmen. Gleichzeitig verfügen aber die Empfänger von Mitteln, die über Zahlungsrahmen gesteuert werden, aufgrund des vierjährigen Finanzierungsbeschlusses des Parlamentes über eine deutlich höhere Planungssicherheit, was die Grössenordnung der zu erwartenden Mittel angeht, als Empfänger von Subventionen, die ausschliesslich über Budgetkredite gesteuert werden. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass für ST und S-GE aufgrund der für vier Jahre festgelegten Zahlungsrahmen eine ausreichende Planungssicherheit besteht.

Eine Steuerung der Mittel über Verpflichtungskredite erachtet der Bundesrat weder als nötig noch als sinnvoll: Verpflichtungskredite sind nötig, wenn über das laufende Voranschlagsjahr hinausgehende finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden. Dies ist aktuell weder bei ST noch bei S-GE der Fall. Hinzu kommt, dass auch Verpflichtungskredite Höchstbeträge festlegen. Erfolgte also die Zusicherung der Mittel wie bisher auf jährlicher Basis im Anschluss an die Budgetbeschlüsse des Parlamentes, würde die Umwandlung des Zahlungsrahmens in einen Verpflichtungskredit die Planungssicherheit nicht erhöhen.

Mit einer Zusicherung der Mittel jeweils für eine Vierjahresperiode würde der Bund den Bindungsgrad seiner Ausgaben erhöhen, ohne dass er dadurch einen Mehrwert erhalten würde. Zudem würde dies die Budgethoheit des Parlamentes unnötig beschränken. Heute steht es den eidgenössischen Räten frei, im Rahmen der Budgetbeschlüsse allfällige vom Bundesrat für ST und S-GE beantragte Kürzungen umzusetzen, abzulehnen oder zu erhöhen. Hinzu kommt, dass sich die eidgenössischen Räte mit der Annahme der Motion 17.3259 für eine Reduktion des Anteils der gebundenen Ausgaben am Gesamthaushalt des Bundes und für eine Erhöhung des finanzpolitischen Handlungsspielraums ausgesprochen haben. Das Eingehen von mehrjährigen Mittelverpflichtungen zugunsten von ST und S-GE würde in direktem Widerspruch zu diesem Anliegen stehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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