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17.5118 · Fragestunde. Frage · 2017-03-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Vorentwurf für die Revision des Datenschutzgesetzes ist bis 4. April 2017 in der Vernehmlassung. Im Klagefall ist vorgesehen, dass die Klägerin oder der Kläger beweisen muss, dass die Daten nicht korrekt bearbeitet wurden, was sehr schwierig ist. Die Umkehrung der Beweislast würde bedeuten, dass der oder die Verantwortliche für die Datenbearbeitung beweisen muss, die Daten korrekt bearbeitet zu haben.

Warum nicht diese Lösung in das Datenschutzgesetz aufnehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.