17.5322 · Fragestunde. Frage · 2017-06-07
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Berichten zufolge sind offenbar immer mehr Chefbeamte der Bundesverwaltung in Abstimmungskämpfen aktiv.- Erfolgen solche Auftritte während der Arbeitszeit?- Wie hoch ist die Belastung der Chefbeamten mit solchen Auftritten?- Gibt es Regeln, wann und unter welchen Bedingungen Zusagen erfolgen können?- Ist es nicht ein Widerspruch, dass der Bundesrat lediglich einen Informationsauftrag hat, es bei Abstimmungsveranstaltungen aber regelmässig um das Einstehen für eine bestimmte Position geht?