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17.5477 · Fragestunde. Frage · 2017-11-27

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs könnte die Verwaltung auf die Finanzinformationen von Personen zugreifen, die ehemals in der Schweiz wohnhaft waren und ins Ausland gezogen sind.

Wird die Verwaltung diese Daten verwenden, um Nachforschungen zu dem Zeitraum anzustellen, als diese Personen in der Schweiz wohnhaft waren?

Stellungnahme des Bundesrates

Für die kantonalen Steuern obliegt es den kantonalen Steuerbehörden, die im Veranlagungsverfahren gemachten Angaben der Steuerpflichtigen aufgrund der AIA-Meldungen zu überprüfen. Im Bereich der direkten Bundessteuer ist zum heutigen Zeitpunkt vorgesehen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung im Rahmen ihrer ordentlichen Aufsichtstätigkeit überprüft, wie die AIA-Meldungen durch die Kantone verwendet werden. Vorbehaltlich der Verjährung besteht im Bereich der direkten Bundessteuer kein Grund, die Veranlagung einer inzwischen im Ausland ansässigen Person nicht zu überprüfen, sofern die Person in der betroffenen Steuerperiode in der Schweiz ansässig war.

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