17.5630 · Fragestunde. Frage · 2017-12-06
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2017 verabschiedet, darunter auch eine Revision der Weinverordnung. Die Weinbranche ist nicht zufrieden mit den Anpassungen.
- Warum wurde nicht die Kontrolle im Rebberg eingeführt, obwohl diese doch der beste Qualitätsgarant ist und von einem nicht zu vernachlässigenden Teil der Branche gefordert wurde?
- Warum macht die Weinverordnung keinen Unterschied mehr zwischen Handel und Produzent, obwohl Artikel 64 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes die verschiedenen Akteure klar aufzählt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.