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18.3199 · Interpellation · 2018-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Nach einem Bericht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) erhielt Postauto zwischen 2007 und 2015 dank buchhalterischer Manipulationen unrechtmässige staatliche Subventionen in Höhe von 78,3 Millionen Franken. Unerlaubte Transfers von Kosten und Einkünften aus dem unterstützten Regionalverkehr machten es möglich, dass Postauto zu hohe Subventionen bekam.

Die grössten Verlierer in dieser traurigen Affäre sind die Kantone und die Gemeinden. So sind beispielsweise dem Kanton Wallis, mit der landesweit drittbesten Anbindung und mehr als 1200 Kilometern Postauto-Strecken, wohl bis zu 10 Millionen Franken entgangen (etwa eine Million pro Jahr). Und dieser Betrag berücksichtigt noch nicht einmal eventuelle Veruntreuungen im Ortsverkehr, die möglicherweise die Konten der Gemeinden belastet haben. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat zwei Fragen, um die Situation für die Kantone und Gemeinden zu klären, die sich momentan im Ungewissen befinden:

1. Die Kantone beteiligen sich wesentlich an den Subventionen, und zwar in unterschiedlichem Masse von Kanton zu Kanton. Welchen Verteilungsschlüssel sieht der Bundesrat vor, wenn es darum geht, das zurückgezahlte Geld zwischen Bund und Kantonen und dann unter den einzelnen Kantonen aufzuteilen? Wie soll sichergestellt werden, dass die Kantone die genauen geschuldeten Beträge zurückbekommen?

2. Wie steht es um den Ortsverkehr? Erhalten die Gemeinden Rückvergütungen?

Mehrere Kantone, wie das Wallis, und Gemeinden haben Schäden in Millionenhöhe erlitten. Es gilt, unbedingt die Sachlage aufzuklären und die Kantone zu entschädigen.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Prüfungsbericht Revision BAV vom 1. Februar 2018 wird dargelegt, dass Postauto in der Periode von 2007 bis 2015 Umbuchungen zulasten des regionalen Personenverkehrs in der Höhe von 92 Millionen Franken vorgenommen hat. Bereits der Reserve gutgeschrieben wurden 13,7 Millionen Franken für zu hohe kalkulatorische Kosten, womit der Wert von 78,3 Millionen Franken für die Periode 2007-2015 resultiert. Offen sind die Abklärungen über eine allfällige Rückerstattung in den Jahren 2016 und 2017 sowie eine Reduktion der abgeschlossenen Bestellungen für die Jahre 2018 und 2019.

1./2. Der Wert der Rückerstattungen wird sowohl den Anteil des Bundes als auch den Anteil der Kantone umfassen. Im Falle des Kantons Wallis finanziert der Bund 63 Prozent der Abgeltungen im regionalen Personenverkehr.

Das BAV hat nach Abschluss des Revisionsberichtes Arbeiten an die Hand genommen, um die Rückerstattungen in Zusammenarbeit mit Postauto und Vertretern der Kantone festzulegen. Dabei sollten auch die vom Bund nicht mitbestellten Linien des Ortsverkehrs geprüft werden. So wird sichergestellt, dass auch die Gemeinden die ihnen zustehenden Rückerstattungen erhalten werden.

Aufgrund des in der Zwischenzeit eröffneten Verwaltungsstrafverfahrens des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) wurden die Arbeiten vorerst sistiert. In Absprache mit dem Fedpol konnten diese Arbeiten nun wieder aufgenommen werden. Erste Resultate werden im Sommer 2018 erwartet.

Antwort des Bundesrates.

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