18.3215 · Interpellation · 2018-03-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Die Untersuchung der Unregelmässigkeiten bei Postauto durch die Post beschränkt sich auf die Jahre 2007 bis 2015, obwohl man, wie selbst Bundesrätin Doris Leuthard einräumt, davon ausgehen kann, dass die Veruntreuungen auch in den Jahren 2016 und 2017 anhielten. Warum untersucht die Post nicht den gesamten Zeitraum von 2007 bis 2017?
2. In der Fragestunde vom 12. März 2018 sagte Bundesrätin Doris Leuthard, dass das von Postauto seit 1. Januar 2016 angewandte Buchhaltungsmodell derart undurchsichtig sei, dass es dem Bundesamt für Verkehr (BAV) bis heute nicht gelungen ist, mit Sicherheit festzustellen, ob 2016 und 2017 unrechtmässige Subventionen an Postauto gezahlt wurden. Wie konnte Postauto solch ein undurchsichtiges Buchhaltungsmodell einführen? Wer ist dafür verantwortlich?
3. Aus der Stellungnahme zur Interpellation 18.3034 geht hervor, dass der Gesamtbundesrat am 14. November 2017 über die festgestellten Unregelmässigkeiten informiert wurde. Weshalb hat der Bundesrat diese nicht umgehend öffentlich bekanntgegeben? Weshalb hat er nicht sofort eine unabhängige Untersuchung in Auftrag gegeben?
4. Aus der Stellungnahme zur Interpellation 18.3032 geht hervor, dass die Postauto-Jahresrechnung von 2016 nicht genehmigt wurde. Wer hat die Genehmigung der Rechnung 2016 verweigert? Wann wurde dieser Entscheid der Nichtgenehmigung getroffen? Wie konnte der Bund an der Generalversammlung vom 25. April 2017 die Jahresrechnung 2016 der Post genehmigen und dem Verwaltungsrat Entlastung erteilen, wo doch die Rechnung von Postauto desselben Jahres noch nicht genehmigt war?
5. Aus der Stellungnahme zur Interpellation 18.3036 geht hervor, dass Postauto die Einsicht in Unterlagen verweigerte, die das BAV im Rahmen einer vertieften Revision der Rechnung 2016 angefordert hatte. Schlussendlich wurden die verlangten Unterlagen erst Mitte Oktober 2017 abgegeben, nach einem Treffen der Konzernchefin der Post und des Direktors des BAV. Mithilfe dieser Dokumente konnte das BAV Ende Oktober 2017 die Unregelmässigkeiten bei Postauto aufdecken. Wie war ein solches Zurückhalten von Informationen möglich? Haben der Verwaltungsratspräsident und die Konzernchefin der Post dieses Vorgehen gutgeheissen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die vom Verwaltungsrat der Post in Auftrag gegebene externe Untersuchung durch ein Anwaltsbüro und eine Revisionsgesellschaft sowie ein unabhängiges Expertengremium hatte bisher den Auftrag, die fraglichen Vorgänge in den Jahren 2007 bis 2015 aufzuarbeiten, entsprechend der subventionsrechtlichen Prüfung durch das BAV. Die vom GS UVEK und von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), welche gemeinsam die Eignerinteressen gegenüber der Post wahrnehmen, eingesetzte Task-Force erwartet jedoch vom Verwaltungsratspräsidenten, dass bei den externen Untersuchungen der gesamte Zeitraum, d. h. von 2007 bis zum Datum der Generalversammlung 2018, abgedeckt wird. Der Verwaltungsratspräsident hat dies zugesichert.
2. Die Post ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Soweit das Postorganisationsgesetz (POG; SR 783.1) nichts anderes bestimmt, gelten für die Post die aktienrechtlichen Vorschriften des Obligationenrechts. Damit liegt die Ausgestaltung ihrer Unternehmensstruktur inkl. der neuen Holdingstruktur des Bereichs Postauto per 2016 im Kompetenzbereich der zuständigen Organe von Post bzw. Postauto.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) verlangte 2014, dass die neue Struktur des Bereichs Postauto den subventionsrechtlichen Bestimmungen zu genügen habe und eine subventionsrechtliche Überprüfung möglich sein müsse. Für 2016, d. h. im ersten Rechnungsjahr der neuen Struktur, wurde vom BAV eine vertiefte Revision angekündigt.
3. Dem BAV lagen Ende Oktober 2017 klare Anzeichen zum Ausmass der Unregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG vor, weshalb die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) über die von der Revision des BAV durchgeführte Prüfung informiert wurde. Mitte November 2017 unterrichtete die EFK den Gesamtbundesrat. Die definitiven Prüfergebnisse lagen jedoch erst mit dem Abschluss des Revisionsberichtes des BAV Anfang Februar 2018 vor und wurden vom BAV zu diesem Zeitpunkt auch kommuniziert.
4. Die Post erstellt ihre konsolidierte Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die externe Revisionsstelle der Post (KPMG AG) prüft diese Rechnung. Der Bund als Alleinaktionär der Post genehmigt im Rahmen der Generalversammlung jeweils die Jahresrechnung und die Konzernrechnung der Post für das vergangene Geschäftsjahr. Er stützt sich dabei auf das Testat der Revisionsgesellschaft, welches für das Geschäftsjahr 2016 ohne Einschränkungen erteilt wurde.
Ergänzend zu den Prüfungen der externen Revisionsstelle führt das BAV eine subventionsrechtliche Prüfung durch. Es kontrolliert dabei risikoorientiert und mittels Stichproben die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften im abgeltungsberechtigten Personenverkehr (Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen, RKV; SR 742.221), so beispielsweise, ob die Vorgaben zur Abgrenzung der Sparten in der Betriebsbuchhaltung oder zu den Abschreibungen eingehalten werden. Das BAV hat im Rahmen der subventionsrechtlichen Prüfung die Rechnung 2016 der Postauto Schweiz AG nicht genehmigt. Die Post hat dies nicht veröffentlicht.
5. Die Offenlegung der vom BAV verlangten Unterlagen der Gruppengesellschaften von Postauto verzögerte sich aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über das Einsichtsrecht. Im Rahmen eines Spitzentreffens zwischen der Konzernchefin der Post und dem Direktor des BAV Anfang September 2017 wurde dann aber die Kooperation der Postauto-Gesellschaften zugesichert, und in der Folge wurden die für die Prüfung notwendigen Unterlagen abgegeben.
Antwort des Bundesrates.