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18.3231 · Interpellation · 2018-03-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In seinem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat ("Report of the Independent Expert on the effects of foreign debt and other related financial obligations of States on the full enjoyment of all human rights, particularly economic, social and cultural rights, on his visit to Switzerland") stellt der unabhängige Experte Juan Pablo Bohoslavsky fest, dass die Steuervorlage 17 (SV 17) die ärmsten Staaten an der Garantie ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen hindern könnte. Der von der Schweiz massgeblich forcierte Steuerwettlauf hat weltweit zu einer Reduktion der Unternehmensbesteuerung geführt und damit zu Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte. Im Bericht heisst es: "Ein übermässiger Steuerwettbewerb zwischen den Ländern ist jedoch schädlich, da er zu einer drastischen Senkung der Körperschaftssteuern von Grossunternehmen weltweit geführt hat, zur Verringerung der öffentlichen Einnahmen für Investitionen und zur Erhöhung der nicht nachhaltigen Staatsverschuldung in vielen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern." Entsprechend haben insbesondere die Länder des globalen Südens Schwierigkeiten ihre grundsätzlichen öffentlichen Aufgaben in der Gesundheit, der sozialen Absicherung, der Bildung und der Bereitstellung von Infrastruktur wahrzunehmen.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist er bereit, die menschenrechtlichen Auswirkungen der SV 17 in einem unabhängigen Bericht umfassend untersuchen zu lassen?

2. Ist er bereit, eine Analyse der menschenrechtlichen Auswirkungen der SV 17 gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstaben a und g des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) in seine Botschaft ans Parlament zu integrieren?

3. Wie beurteilt er die Empfehlungen 87 bis 93 des unabhängigen Experten, und welche Massnahmen werden ergriffen, um diese umzusetzen?

4. Setzt er sich dafür ein, dass das Uno-Expertenkomitee für internationale Zusammenarbeit in steuerlichen Angelegenheiten an Einfluss gewinnt, weil es - anders als die OECD-dominierten Netzwerke - der spezifischen Sicht des globalen Südens eher Rechnung trägt?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Steuervorlage 17 (SV 17) am 21. März 2018 verabschiedet. Die Ausführungen in der Botschaft zeigen, dass die SV 17 sowohl verfassungskonform als auch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar ist. Mit der SV 17 werden namentlich die Regelungen für kantonale Statusgesellschaften abgeschafft, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen. Die neuen steuerlichen Sonderregelungen orientieren sich an diesen Standards und werden in verschiedenen Ländern bereits angewendet. Den potenziell negativen Auswirkungen der Steuervermeidungen wird im Rahmen des Beps-Aktionsplanes (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD Rechnung getragen. Die Schweiz ist an diesen Arbeiten beteiligt und hat die Umsetzung, namentlich der vier Mindeststandards, an die Hand genommen.

Bei der SV 17 stehen somit die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen in der Schweiz im Fokus. Das Anliegen einer Analyse der Auswirkungen auf die Menschenrechte wurde anlässlich der Gespräche der Bundesverwaltung mit dem vom Interpellanten genannten unabhängigen Experten aufgenommen. Eine konkrete Methodik, wie eine solche Analyse verlässlich und aussagekräftig erfolgen sollte, konnte aber auch er nicht aufzeigen. Artikel 141 Absatz 2 ParlG hält fest, dass Erläuterungen zu den aufgelisteten Punkten erfolgen sollen, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind. Der Bundesrat sieht diese Voraussetzung für das Verhältnis zwischen SV 17 und Menschenrechten als nicht gegeben.

3. Der unabhängige Experte hat in seinem Bericht Empfehlungen formuliert, die für die Schweiz nicht verbindlich sind. Hinsichtlich des im Bericht schwerpunktmässig angesprochenen Finanz- und Steuerbereichs kann festgehalten werden, dass die Schweiz ihre Rechtsordnung und Politik an den geltenden internationalen Standards ausrichtet und in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Staaten (Polizei, Justiz, Steuerbehörden, Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismus und andere mehr) sowie bei der Überwachung des Finanzsektors über die notwendigen Instrumente, Verfahren und Behörden verfügt. Im Einzelnen werden bestehende Regelungen und Abläufe beständig an neue oder wechselnde Erfordernisse angepasst, so beispielsweise im Bereich der steuerlichen Amtshilfe oder bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismus.

4. Der Bundesrat anerkennt die wichtige Rolle, welche dem Uno-Expertenkomitee für internationale Zusammenarbeit in steuerlichen Angelegenheiten zukommt. Vertreter der Bundesverwaltung unterstützen aktiv und tatkräftig die Arbeiten des Expertenkomitees. Durch seine Arbeiten und Produkte (insbesondere Modell eines Doppelbesteuerungsabkommens mitsamt Kommentar, praktisches Manual für Verrechnungspreise und andere mehr) verschafft das Expertenkomitee vor allem Entwicklungs- und Schwellenländern Anhaltspunkte und Anleitungen für die Ausgestaltung ihrer steuerrechtlichen Beziehungen mit Partnerstaaten.

Antwort des Bundesrates.