Postauto-Skandal. Sollen mit dem Köpferollen der Verwaltungsrat und der Verwaltungsratspräsident, Urs Schwaller, geschützt werden?
18.3498 · Interpellation · 2018-06-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Postauto-Skandal überrascht uns fast täglich mit neuen Enthüllungen. Die Maschine lief so gut, dass seit 1998 mehr als 200 000 illegale Umbuchungen erfolgen konnten, die den zahlreichen Fangnetzen der Kontrolleure entgingen.
Wir haben aber auch erfahren, dass viele Leute von den illegalen Praktiken wussten.
Der Rücktritt der Postchefin, Susanne Ruoff (nach ihrer Entlassung), und die Freistellung von Kaderleuten bei der Postauto AG lassen Zweifel aufkommen.
1. Handelt es sich beim Rücktritt der Postchefin, Frau Ruoff, und bei der Freistellung von Kaderleuten der Postauto AG nicht um ein Vertuschungsmanöver zum Schutz des Verwaltungsrates?
2. Welche Sicherheiten haben wir, dass die verschiedenen Verwaltungsratsmitglieder seit 1998 nicht insgeheim von diesen illegalen Umbuchungen wussten?
3. Hat man auch die Amtsenthebung der Mitglieder des Verwaltungsrates, einschliesslich des Präsidenten, ins Auge gefasst?
4. Mehr als ein Drittel des Untersuchungsberichtes wurde zensuriert. Kann man vor diesem Hintergrund erwarten, dass die Affäre rundum transparent aufgedeckt wird?
5. Hat die KPMG als Prüfgesellschaft versagt?
6. Welches Vertrauen kann man in Prüfgesellschaften haben?
7. Wie gedenkt der Bundesrat den Imageschaden der schon durch die Restrukturierungspolitik gebeutelten Post wiedergutzumachen?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-3. Der Bundesrat hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass er enttäuscht ist über die jahrelangen und systematisch praktizierten Unregelmässigkeiten bei Postauto Schweiz AG. Die Post als bundesnahes Unternehmen hat auch im Umgang mit öffentlichen Geldern eine Vorbildfunktion wahrzunehmen.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, dem Verwaltungsrat der Post für das Jahr 2017 keine vollumfängliche Decharge zu erteilen. Von der Entlastung ausgenommen werden die Vorfälle im Zusammenhang mit den Subventionsbezügen der Postauto-Gesellschaften. Damit hält sich der Bund die Möglichkeit offen, gestützt auf die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen Verantwortlichkeitsklagen einzureichen.
Mit den Rücktritten der beiden Verwaltungsräte Adriano Vassalli und Susanne Blank kommt es zu personellen Veränderungen im Verwaltungsrat, womit auch in diesem Gremium ein Neustart ermöglicht wird.
Die Zuständigkeit zur Ergreifung von personellen Massnahmen ab Stufe Konzernleitung liegt beim Verwaltungsrat der Post.
4. Die beiden vom Anwaltsbüro Kellerhals Carrard erstellten Untersuchungsberichte (für die Zeit von 2007 bis 2015 zuhanden der Post und ab 2016 zuhanden des Eigners) sowie das Expertengutachten von Prof. em. Dr. Andreas Donatsch, Stephan A. J. Bachmann und Prof. Dr. Felix Uhlmann konnten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht vollumfänglich publiziert werden. Aktuell können keine Angaben dazu gemacht werden, ob zu einem späteren Zeitpunkt eine integrale Publikation möglich sein wird.
5./6. Der Bundesrat hat entschieden, die KPMG AG für das laufende Geschäftsjahr 2018 noch einmal als Revisionsstelle der Post wiederzuwählen; dies auch vor dem Hintergrund, dass bei Postfinance bereits im Verlaufe des Geschäftsjahres Prüfarbeiten zu tätigen sind und ein kurzfristiges Auswechseln der Revisionsstelle per Mitte Jahr damit grosse organisatorische Folgen gehabt hätte. Um einen Neuanfang zu gewährleisten, wird die Zusammenarbeit mit der KPMG AG danach aber nicht mehr weitergeführt. Die Post eröffnet im Sommer 2018 das Verfahren für eine Ausschreibung des Mandates der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2019.
Zudem sei hier erwähnt, dass die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) im Zusammenhang mit den Unregelmässigkeiten bei Postauto Schweiz AG bei der KPMG AG derzeit eine Abklärung durchführt. Sollte sich dabei herausstellen, dass es zu Prüfmängeln gekommen ist, könnte die RAB im Rahmen einer formellen Überprüfung Massnahmen gemäss dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG; SR 221.302) ergreifen.
7. Die Schweiz verfügt über einen Service public, welcher zuverlässig und in hoher Qualität erbracht wird. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Vertrauen in den Service public durch die Unregelmässigkeiten bei Postauto gelitten hat. Es gilt aber auch festzuhalten, dass die Governance-Strukturen funktioniert haben und das fehlerhafte Verhalten von Postauto aufgedeckt wurde. Trotzdem lässt der Bundesrat die Corporate Governance des Bundes extern evaluieren. Im Übrigen hat das UVEK entschieden, zur Frage der subventionsrechtlichen Prüfung des BAV, deren Umfang und Methodik sowie der notwendigen Ressourcen ein Audit in Auftrag zu geben.
Antwort des Bundesrates.