Lexipedia

Obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG). Schaffung eines interkantonalen Ausgleichs zur Stärkung der nationalen Solidarität

18.3552 · Postulat · 2018-06-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeiten für die Einführung eines Ausgleichssystems zwischen den Kantonen zu prüfen, damit die übermässigen Prämienunterschiede in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verringert werden können. Er soll dazu einen kurzen Bericht vorlegen.

Begründung

Bekanntlich sind bestimmte Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes aufgrund ihres Wohnorts, das heisst in erster Linie ihres Kantons, in Bezug auf die Höhe ihrer Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung benachteiligt. Die Unterschiede können denn auch beträchtlich sein und pro Jahr und Person mehrere Tausend Franken ausmachen. Für viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, insbesondere für Familien, sind die hohen Prämien finanziell nicht mehr tragbar. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine obligatorische Sozialversicherung zwischen den einzelnen Kantonen so grosse Unterschiede aufweist und dass gewisse Bürgerinnen und Bürger schlicht nicht mehr in der Lage sind, mit ihrem Einkommen die Prämien neben den ordentlichen Ausgaben zu bezahlen - mit der Folge, dass immer mehr von ihnen betrieben werden. Die Behauptung, diese Unterschiede seien darauf zurückzuführen, dass in einigen Regionen unseres Landes mehr medizinische Leistungen nachgefragt werden als in anderen, ist fragwürdig. Sie kann sicher kein Grund für die Schaffung solcher Unterschiede sein, zumal in den Kantonen mit den höchsten Prämien den auf nationaler Ebene verwalteten Reserven der einzelnen Versicherungen höhere Beträge zugewiesen werden. Diese Reserven kommen allen Kantonen zugute, wie dies 2013 zugestanden werden musste.

Der vorliegende Vorschlag ist sinnvoll, wie ein Vergleich mit dem AHV-System zeigt. Dieses steht für vollkommene Solidarität im Bereich Sozialversicherungen, da die Beitragskriterien in der ganzen Schweiz identisch sind.

Damit sich eine ausgewogenere Lösung als die aktuelle finden lässt, könnte die Verwendung der den Kantonen entrichteten Bundesbeiträge neu geregelt werden, um die übermässige Belastung der Versicherten generell zu verringern.

Handeln tut not, denn es ist die Mittelschicht, die heute in vielen Kantonen grosse Schwierigkeiten hat.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) bis 2013 wurden in manchen Kantonen zu wenig und in anderen zu viel Prämien bezahlt.

Das Parlament hat daher beschlossen, mit der Einführung der Artikel 106ff. KVG zur Prämienkorrektur das Gleichgewicht wiederherzustellen. Im Rahmen der Debatten zum Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG; SR 832.12) hat der Gesetzgeber klar zum Ausdruck gebracht, dass er keine Quersubventionierung zwischen den Kantonen will. Deshalb änderte er Artikel 61 Absatz 2 KVG, wonach die Krankenversicherer nun verpflichtet sind, die Prämien gemäss den kantonalen Kostenunterschieden abzustufen. Die Kantone können die Kosten in ihrem Hoheitsgebiet beeinflussen: Sie haben die Kompetenz, das stationäre Angebot über ihre Spitalplanung und das ambulante über die Zulassung von Leistungserbringern zu steuern. Damit die Kantone ein Interesse daran haben, die Kosten in ihrem Hoheitsgebiet möglichst zu senken, ist es wichtig, dass die kantonalen Kostenunterschiede sich in den Prämienunterschieden widerspiegeln.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Krankenversicherungsprämien das Budget der Familien belasten, insbesondere derjenigen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Er beantragte daher die Annahme des Postulates Humbel 17.3880, "Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung". Der Nationalrat hat dieses Postulat angenommen.

Der Bundesrat unterbreitet somit dem Parlament Vorschläge, wie die Finanzierung der Prämienverbilligung durch Bund und Kantone effektiver und ausgewogener gestaltet werden kann. Dabei berücksichtigt er die Arbeiten, die er gemeinsam mit den Kantonen zur Umsetzung der Motion der Finanzkommission des Nationalrates 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", ausführt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG). Schaffung eines interkantonalen Ausgleichs zur Stärkung der nationalen Solidarität | Lexipedia | Lexipedia