18.4126 · Interpellation · 2018-11-29
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Anzahl Vollzeitstellen hat beim Bundespersonal zwischen 2007 und 2017 gemäss dem EPA um 15,1 Prozent zugenommen. Hingegen stieg die Anzahl Vollzeitstellen im Bafu um 33,4 Prozent während dem gleichen Zeitraum auf 486 Vollzeitstellen. Ein wesentlicher Teil dieser Stellen sorgt für einen unverhältnismässigen Kontrollaufwand der Landwirte, welcher diese in ihrem Handlungsspielraum eingrenzt. Selbst der liberale Think-Tank Avenir Suisse unterstreicht, dass heute innovative Bauern durch Tausende Seiten Regulierung ausgebremst werden (Eine Agrarpolitik mit Zukunft, September 2018). Am 17. Mai 2016 veröffentlichte das BLW den Projektbericht "Administrative Vereinfachung der Landwirtschaft", wobei die Notwendigkeit eines Personalabbaus und einer Effizienzsteigerung beim Bund angedeutet wurde. Das BLW unterstreicht darin zum Beispiel die Bedeutung einer schlanken und einfachen Administration als Grundpfeiler des schweizerischen Rechtsstaates und zeigt Ideen auf, wie die Administration vereinfacht werden kann. In der AP 22 plus wird ebenfalls auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Regulierungsdichte zu verringern.
Auf Basis dieser Ausgangslage wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie erklärt er sich den im Vergleich mit der übrigen Bundesverwaltung hohen Personalanstieg im Bafu zwischen 2007 und 2017?
2. Wie viele Vollzeitstellen sind damit beauftragt, die Kontrolle der Reglementierung der Schweizer Landwirtschaft zu überwachen oder durchzusetzen?
a. Beim Bund
b. Bei den Kantonen
3. Welche Verordnungen und Regulierungen, hinsichtlich des Personalaufwands des Bundes, werden von ihm als besonders kostenintensiv eingestuft?
4. In welchen Gebieten konnten zwischen der Veröffentlichung des Berichtes "Administrative Vereinfachung der Landwirtschaft" und heute konkret Bundespersonal und Reglementierung der Landwirtschaft abgebaut beziehungsweise der Aufwand für Landwirte verringert werden?
5. Mit welchen Mitteln will er die Regulierungsdichte gemäss AP 22 plus verringern?
6. Wie viele Stellen können im Bafu und im BLW mit der Umsetzung der in der AP 22 plus vorgeschlagenen "kohärenten Gesetzgebung" gestrichen werden?
7. Strebt er überhaupt eine Stellensenkung in diesen beiden Bundesämtern an? Falls nein, warum nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen dem Personalbestand des Bafu und dem Kontrollaufwand der Landwirtschaft. Das Bafu arbeitet grundsätzlich nicht direkt mit den Landwirten zusammen, sondern vor allem mit den Kantonen, die für den Vollzug des Umweltrechts zuständig sind. Das Wachstum des Personalbestandes ist in erster Linie auf die Stärkung bestehender und die Übernahme neuer Aufgaben zurückzuführen, die nicht mit der Regulierung der Landwirtschaft in Verbindung stehen (z. B. Ausbau des Hochwasserschutzes, Aufbau eines Systems zur Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren, Anpassung des Schweizer Rechts an die europäischen Zulassungsverfahren im Chemikalien- und Biozidbereich).
2. Bei vielen Rechtsbereichen ist der Vollzug an die Kantone delegiert, und der Bund übt eine Aufsichtsfunktion aus. Kontrollen werden von den Kantonen oft an private Kontrollstellen übertragen. Eine exakte Zusammenstellung der Vollzeitstellen über alle öffentlich-rechtlichen Bereiche existiert deshalb nicht. Zudem gibt es sehr viele privatrechtliche Reglementierungen (Labels, Produktionsrichtlinien, Einkaufsbedingungen usw.), deren Einhaltung meistens zusammen mit öffentlich-rechtlichen Kontrollen überprüft wird. Eine Zuordnung des Kontrollaufwands zu öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Reglementierungen ist nicht möglich. Der Bundesrat bedauert, dass er deshalb über keine verlässlichen Zahlen verfügt.
Der Personalbestand des BLW betrug Ende 2007 218 Vollzeitstellen. Im Durchschnitt des Jahres 2017 betrug er 230 Vollzeitstellen. Wie viele Vollzeitstellen im BLW damit beauftragt sind, die Kontrolle der Reglementierung der Schweizer Landwirtschaft zu überwachen oder durchzusetzen, lässt sich nicht quantifizieren, da viele Stellenbeschreibungen sowohl Entwicklung, Beratung als auch Vollzug und Oberaufsicht beinhalten.
3. Im Verhältnis zu den ausgerichteten Beiträgen sind die Regulierungen in der Landwirtschaftsgesetzgebung auf Stufe Bund grundsätzlich nicht besonders kostenintensiv, da der Vollzug mehrheitlich an die Kantone delegiert ist. Die Vollzugs- und Kontrollkosten bei den Direktzahlungen wurden letztmals 2006 vertieft überprüft (S. Buchli, C. Flury, Vollzugs- und Kontrollkosten der Direktzahlungen, Agrarforschung 13). Eine Schätzung für die Kantone Graubünden und Zürich zeigte, dass sich die Kosten gemessen an den totalen Direktzahlungen zwischen 1,8 Prozent und 2,8 Prozent bewegen. Hohen Aufwand im Vollzug verursachen sämtliche tarifären und nichttarifären Massnahmen an der Grenze. Aufwendig ist beispielsweise die Vergabe von Zollkontingenten nach Inlandleistung. Die vom Interpellanten zitierte Studie von Avenir Suisse schätzt den durch den Zollschutz verursachten zusätzlichen Kontroll- und Administrativaufwand an der Grenze auf insgesamt rund 274 Millionen Franken. Im Verhältnis zum Umfang der Beiträge verursachen auch die Marktmassnahmen (Marktentlastungsbeiträge für Fleisch und Eier, Schafwollverwertung usw.) viel personellen Aufwand.
4. Das BLW informiert die Öffentlichkeit jährlich in seinem Agrarbericht über die umgesetzten Vereinfachungen. Ein wichtiger Schritt ist die Einführung eines risikobasierten Kontrollsystems im Bereich Direktzahlungen auf 2020. Die Umsetzungsbestimmungen werden zusammen mit Kantonen, Kontrollorganisationen und dem Schweizer Bauernverband erarbeitet.
5. Die Regulierungsdichte kann gesenkt werden, wenn Instrumente aufgehoben, zusammengeführt oder anders ausgestaltet werden. Bei den Direktzahlungen schlägt der Bundesrat mit der AP 22 plus z. B. vor, den Steillagenbeitrag aufzuheben und die bisherigen Mittel zu den Hangbeiträgen zu transferieren. Weiter sollen die geförderten Techniken und Verfahren bei den Ressourceneffizienzbeiträgen in die Produktionssystembeiträge integriert werden. Die mit der AP 22 plus vorgeschlagene Aufhebung der Investitionskredite für Wohnbauten würde ebenfalls zu einer Entlastung der Administration führen, da jährlich zirka 380 Gesuche weniger bearbeitet werden müssten. Auch die Abschaffung der Vergabe von Zollkontingenten nach Inlandleistung und die Aufhebung der Marktentlastungsmassnahmen, die im Rahmen der Vernehmlassung der AP 22 plus mittels Fragebogen zur Diskussion gestellt werden, hätten eine Deregulierung und weniger personellen Aufwand zur Folge. Ebenfalls könnte mit der von der Eidgenössischen Finanzkontrolle vorgeschlagenen Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer der Personalbedarf des Bundes reduziert werden.
6./7. Der Bundesrat strebt in allen Aufgabenbereichen einen möglichst effektiven und effizienten Vollzug der Gesetzgebung an. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die mit ihren Steuergeldern geförderten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Dies muss überprüft werden, um langfristig die Akzeptanz für die Unterstützung sicherzustellen. Der Personalaufwand darf jedoch nicht höher sein, als es die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben erforderlich machen. Das Parlament hat somit einen wichtigen Einfluss auf die Personalausgaben. Dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, den administrativen Aufwand der Landwirtinnen und Landwirte zu reduzieren und deren Handlungsspielraum zu vergrössern. Wie oben ausgeführt besteht jedoch kein direkter Zusammenhang zwischen dem Personalaufwand auf Stufe Bund und dem administrativen Aufwand der Landwirtinnen und Landwirte.
Antwort des Bundesrates.