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18.4148 · Motion · 2018-12-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit nur noch Schnurlostelefone und WLAN-Geräte (Router, Modems, Accesspoints usw.) in privaten Haushalten, Büros und Schulen eingesetzt werden, die, solange keine Daten zu übertragen sind, grundsätzlich im strahlungsarmen und energiesparenden Stand-by-Modus (Ecomode, Flugmodus usw.) verharren und nach Abbruch der Verbindung bzw. des Datenaustausches automatisch dahin zurückkehren.

Begründung

Schnurlostelefone und WLAN-Geräte sind meist rund um die Uhr im Betrieb. Millionen solcher Geräte verbrauchen dauernd in der ganzen Schweiz sinnlos viel Energie, auch wenn sie "untätig" sind. Ausserdem strahlen sie dabei übermässig in der Wohnung - und oft auch in die Nachbarwohnungen. Wenn sich Geräte vor und nach dem Gespräch bzw. dem Datenaustausch automatisch im strahlungsarmen und energiesparenden Stand-by-Modus befinden, kann - insbesondere in der Nacht - Energie gespart und eine Verminderung der Belastung durch Funkstrahlung erreicht werden. Für Nutzerinnen und Nutzer ist bei der Verwendung so konfigurierter Geräte keine Komforteinbusse zu befürchten, da entsprechend ausgerüstete Geräte alles automatisch und ohne Wahrnehmung erledigen. Ein entsprechendes Informationsblatt der Swisscom ("strahlungsarm zuhause") spricht von einer Reduktion der Strahlung von 80 Prozent und einer Energieeinsparung von 60 Prozent, dies alleine bei den Schnurlostelefonen. Bei WLAN-Geräten dürften je nach Typ die Einsparungen mindestens gleich hoch sein. Viele heute erhältliche Geräte sind bereits mit einem strahlungsarmen und energiesparenden Modus ausgerüstet, allerdings kann wegen der technischen Überforderung der allermeisten Nutzenden das Einsparpotenzial gar nicht ausgeschöpft werden. Aus energie- wie gesundheitspolitischen Gründen sind darum die Gerätehersteller, die Verkaufsstellen und die Installateure dazu zu verpflichten, dass nur Geräte Verwendung finden, die über die notwendigen Funktionen zur automatischen Strahlungsreduktion und Energieeinsparung verfügen. Die Geräte haben entsprechend vorkonfiguriert zu sein, wenn sie in den Handel kommen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss den Statistiken des Bundesamtes für Energie (BFE) sind in der Schweiz rund 3,3 Millionen Modems/Router und ungefähr 3,3 Millionen Schnurlostelefone in Betrieb (www.bfe.admin.ch > News und Medien > Publikationen > Datenbank allgemeine Publikationen > Standby-Verbrauch im Haushaltsbereich, R. Brüniger AG, 2015). Vorschriften zum Stand-by-Verbrauch solcher Geräte finden sich in Anhang 2.1 der Verordnung vom 1. November 2017 über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Energieeffizienzverordnung, EnEV; SR 730.02). Diese Verordnung verweist auf die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 vom 17. Dezember 2008 und die Verordnung (EU) 801/2013 vom 22. August 2013 über den Stromverbrauch von Haushalts- und Bürogeräten. Die Anforderungen an den Energieverbrauch im Bereitschaftszustand (Stand-by-Verbrauch) wurden 2015 und 2017 schrittweise verschärft und tragen dem aktuellen Stand der Technik (best available technology) in Bezug auf den Stromverbrauch von informationstechnischen Geräten Rechnung.

Modems, Router und IP-Boxen (internet protocol) gelten als Netzkomponenten mit hoher Netzwerk-Verfügbarkeit (High Network Availability). Ihr Stand-by-Verbrauch muss weniger als 8 Watt betragen. Für Schnurlostelefone, die an eine IP-Box angeschlossen sind, gelten noch strengere Anforderungen. Sie müssen im Stand-by-Modus weniger als 1 Watt verbrauchen.

Unter der Annahme, dass sich sämtliche Modems, Router, IP-Boxen und Schnurlostelefone permanent im Stand-by-Modus befinden, beläuft sich der kumulierte Stromverbrauch all dieser Geräte auf 250 Gigawattstunden pro Jahr. Dies entspricht 0,4 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in der Schweiz.

Eine unterbruchsfreie Verfügbarkeit wird von den Nutzerinnen und Nutzern gewünscht, sei es in der Telefonie oder beim Internetzugang. Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann indessen mit freiwilligen Massnahmen dazu beitragen, den Stand-by-Verbrauch solcher Geräte zu senken, etwa indem Geräte nachts oder bei längeren Abwesenheiten vom Netz getrennt werden. Im Rahmen des Programms Energie Schweiz hat das BFE bereits Schritte unternommen, um die Nutzerinnen und Nutzer zu sensibilisieren und sie darüber zu informieren, wie sie abhängig von ihren individuellen Bedürfnissen den Stand-by-Verbrauch minimieren können. Diese Bemühungen werden fortgesetzt.

Zudem wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die technologische und regulatorische Entwicklung auf internationaler Ebene weiterhin aufmerksam beobachten und dem Bundesrat eine Anpassung der EnEV vorschlagen, sobald die Mindestanforderungen verschärft werden.

Eine einseitige Einführung neuer Anforderungen in Bezug auf die Strahlung solcher Geräte durch die Schweiz käme einem technischen Handelshemmnis gleich. Dies könnte sich aus Sicht des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) als problematisch erweisen, denn das Abkommen ist auch für Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte (digitale Dect- und WLAN-Schnurlostelefone) massgebend (Anhang 1 Kapitel 7).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.