Umsetzung der Istanbul-Konvention. Welche finanziellen Mittel sind für konkrete Massnahmen eingeplant?
18.4149 · Interpellation · 2018-12-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, mir die folgenden Fragen in Bezug auf die schweizerische Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zu beantworten:
1. Welches konkrete Budget ist auf Bundesebene je Departement für die Umsetzung der Istanbul-Konvention vorgesehen?
2. Gemäss Artikel 24 der Istanbul-Konvention muss auf innerstaatlicher Ebene eine kostenlose, landesweite und täglich rund um die Uhr erreichbare Telefonberatung eingerichtet werden. Wie gedenkt der Bundesrat diesen Punkt umzusetzen? Wenn eine solche Telefonberatung nicht eingerichtet wird, was sind die Alternativen? Hat der Bundesrat vor, eine neue, bundesweite Struktur einzuführen, oder will er die bereits auf (inter-)kantonaler Ebene bestehenden Telefonberatungen unterstützen?
3. Mit Blick auf die Prävention: Was ist speziell für Jugendliche geplant, die in ihren ersten Beziehungen manchmal gewisse Formen von Gewalt erleben? Welche Hilfsressourcen gibt es in der Schweiz?
Begründung
Durch die Ratifikation des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat sich die Schweiz verpflichtet, Präventions- und Schutzmassnahmen zur Bekämpfung von Gewalt sowie Massnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung in diesem Bereich auszubauen. Ab 2020 muss die Schweiz einer unabhängigen Gruppe von Expertinnen und Experten (Grevio) über die Fortschritte bei der Umsetzung dieses Abkommens Rechenschaft ablegen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. In seiner Botschaft zur Genehmigung der Istanbul-Konvention (BBl 2017 185) verwies der Bundesrat darauf, dass der Beitritt nur geringfügige finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund hat. Eine gewisse Mehrbelastung bewirken die Aufgaben, die das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) gemäss Artikel 10 der Konvention übernimmt. Dafür sind im Voranschlag 2020 zusätzlich 200 000 Franken an Sachkredit beim EBG vorgesehen. Am 13. November 2018 hat das EBG eine Übersicht publiziert, die aufzeigt, welche Bundesstellen bei der Umsetzung der am 1. April 2018 in Kraft getretenen Konvention ständige Aufgaben übernehmen und laufende Massnahmen umsetzen (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/recht/internationales-recht/europarat/Istanbul-Konvention.html). Mit Stand November 2018 sind dies 11 Bundesstellen aus drei Departementen. Die beteiligten Bundesstellen finanzieren diese Tätigkeiten im Rahmen ihrer ordentlichen Budgets. Der Bundesrat plant im Rahmen seiner Jahresziele in der ersten Hälfte 2019 die Verabschiedung einer Verordnung, die Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorsieht.
2. Die Frage der Einrichtung einer nationalen telefonischen Helpline für Gewaltopfer wurde von den Kantonen in zwei Anläufen mit Unterstützung des Bundes geprüft. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat nach einer Vernehmlassung 2013 entschieden, das Projekt einer nationalen Helpline nicht weiterzuverfolgen. Eine Mehrheit der Kantone war der Ansicht, dass die bestehenden kantonalen Beratungs- und Interventionsangebote genügten. Statt neue Angebote zu schaffen, sollten eher die bestehenden Angebote gestärkt werden. Zudem wurde im Zuge der Umsetzung der Massnahmen aus dem im Februar 2013 publizierten Bericht zum Postulat Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung", die Frage einer zentralen Telefonnummer für die Opferhilfe und einer erweiterten Erreichbarkeit der Opferberatungsstellen geprüft. Eine Machbarkeitsstudie des Bundes dazu liegt vor (https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/gesellschaft/opferhilfe/publikationen/ber-einheitstelefonnumern-d.pdf. Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) wiederum hat im März 2018 auf der Grundlage dieser Studie entschieden, dass es zurzeit effizienter und wirksamer sei, den Zugang zur Opferhilfe online mit der Neugestaltung der Website www.opferhilfe-schweiz.ch zu verbessern. Damit sollen insbesondere auch Jugendliche besser angesprochen werden. Auf die Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für die Opferhilfe wird hingegen vorerst verzichtet.
3. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat zusammen mit den Kantonen, Städten und Gemeinden von 2011 bis 2015 das nationale Präventionsprogramm Jugend und Gewalt durchgeführt. Seit Abschluss des Programms organisiert die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) das jährlich stattfindende Treffen des Netzwerks "Jugend und Gewalt" und informiert über neuere Entwicklungen im Bereich der Prävention von Jugendgewalt. Aktuell läuft in der Schweiz das Präventionsprogramm "Herzsprung"/"Sortir ensemble et se respecter", das sich an Jugendliche von 14 bis 18 Jahren richtet und zum Ziel hat, respektvolles und wertschätzendes Verhalten in jugendlichen Paarbeziehungen zu fördern und Gewalt vorzubeugen. Die Schweizerische Gesundheitsstiftung Radix hat ein nationales Unterstützungssystem für die Verbreitung des Programms erarbeitet. Das nationale Projekt wird von der OAK-Stiftung mit einem Beitrag des BSV unterstützt. Das BSV unterstützt eine Reihe weiterer Organisationen, die im Bereich der Prävention tätig sind und sich an Jugendliche richten, so z. B. die Pro Juventute mit dem Beratungstelefon 147. Auch auf kantonaler und kommunaler Ebene finden sich Massnahmen mit präventivem Charakter, so z. B. die interaktive Plattform www.ciao.ch. Da der Bund über keine Übersicht sämtlicher in der Schweiz laufenden Präventionsprogramme zu Gewalt verfügt, kann er auch keine Aussagen zu den finanziellen Mitteln machen, die auf kantonaler Ebene dafür eingesetzt werden.
Antwort des Bundesrates.