Lexipedia

19.1016 · Anfrage · 2019-03-22

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Bei Online-Bestellungen aus China kommt es immer wieder vor, dass der von den Vermittlungsplattformen deklarierte Warenwert deutlich unter dem tatsächlich bezahlten Warenwert liegt. Bei der Warenwertdeklaration wird ein viel tieferer Preis angegeben als der effektive Warenwert. Die Bestellungen werden dann ausgeliefert, ohne dass bei der Annahme die entsprechenden Zollabgaben bezahlt werden müssen, die auf diesem Warenimport fällig werden. Bei der Mehrwertsteuer liegt die gleiche Problematik vor. Dem Bund entgehen so effektiv geschuldete Steuern und Abgaben.

Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit bei solchen Online-Bestellungen aus China der effektive Warenwert auch entsprechend deklariert wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Eidgenössische Zollverwaltung kontrolliert den grenzüberschreitenden Warenverkehr risikobasiert und stichprobenweise. Bei Verdacht auf Unterfakturierung werden Wertabklärungen eingeleitet, indem beispielsweise Zahlungsbelege beim Empfänger eingeholt werden. Bei den Kontrollen zeigt sich häufig, dass die angegebenen tiefen Beträge aufgrund der geringen Qualität der Produkte dem tatsächlichen Wert der Waren entsprechen.

Eine allfällige Unterfakturierung hat keinen Einfluss auf die Zollabgaben. Bemessungsgrundlage für den Zoll bildet in der Regel das Bruttogewicht. Für die Erhebung einer allfällig geschuldeten Mehrwertsteuer ist hingegen eine korrekte Wertangabe erforderlich.

Der Bundesrat hat sich bereits im Rahmen des Postulates Moser 17.4228, "Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler", bereiterklärt, einen Bericht erstellen zu lassen, der eine Auslegeordnung zu dieser Thematik beinhalten und allfällige Handlungsoptionen aufzeigen soll.

Zudem wird der Bundesrat aufgrund der zwischenzeitlich von beiden Räten angenommenen Motion Vonlanthen 18.3540, "Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz", Massnahmen treffen, um die besagten Online-Plattformen der Mehrwertsteuer zu unterstellen und damit Besteuerungslücken zu schliessen.

Antwort des Bundesrates.