Offene Stellen in der Schweiz, die vom Bund auf dem europäischen Portal Eures publiziert werden. Hatten wir denn nicht für den Inländervorrang gestimmt?
19.1046 · Anfrage · 2019-09-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 8. Dezember 2017 legte der Bundesrat auf Verordnungsstufe das Verfahren fest, mit dem der Verfassungsartikel zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) und die dazugehörigen Gesetzesbestimmungen umgesetzt werden sollen. Am 1. Juli 2018 trat die Stellenmeldepflicht in Kraft. Diese Umsetzung steht nicht im Einklang mit der Bundesverfassung und auch nicht mit dem Willen der Schweizer Bevölkerung, den inländischen Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt den Inländervorrang zu gewähren. In der Broschüre "Stellenmeldepflicht: Das Wichtigste auf einen Blick" (www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht.html) ist im Teil "Stellenmeldepflicht - Wann müssen Sie offene Stellen dem RAV melden? Wie ist dabei vorzugehen und worauf müssen
Sie achten?", der sich an die Arbeitgeber richtet, Folgendes zu lesen: "offene Stellen sind dem zuständigen RAV zu melden - einfach und schnell online über das Portal arbeit.swiss, telefonisch oder persönlich". Auf der Website arbeit.swiss findet man im Bereich "Arbeitgeber" auch tatsächlich den Job-Room, wo man eine Stelle melden kann (https://job-room.ch/job-publication). Hat man die Art der Stelle und alle nötigen Einzelheiten erfasst, kann man das Inserat über verschiedene Online-Plattformen verbreiten. Zu diesen Plattformen gehört unglaublicherweise auch Eures (https://ec.europa.eu/Eures/public/de/homepage). Eures ist nichts anderes als das europäische Portal zur beruflichen Mobilität. Wahrlich eine schöne Art, die Einstellung von inländischen Arbeitskräften zu fördern! Die Chancen der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eine Stelle zu bekommen, steigen wohl kaum dadurch, dass man die Verbreitung der Stelleninserate in der ganzen EU vereinfacht. Möglich ist dies übrigens mit wenigen Klicks, die zu alledem noch vom Schweizer Steuerzahler oder von der Schweizer Steuerzahlerin finanziert werden, der oder die dann allenfalls durch eine ausländische Arbeitskraft ersetzt wird.
Vor diesem Hintergrund stelle ich die folgenden Fragen:
Werden alle in der Schweiz offenen Stellen auf dem europäischen Portal zur beruflichen Mobilität veröffentlicht? Wer kümmert sich darum? Ist es eine staatliche Aufgabe des Bundes, aktiv die in der Schweiz offenen Stellen auf europäischen Portalen zu veröffentlichen? Hält es der Bund für korrekt, dass die einheimischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Konkurrenz durch ausländische Arbeitskräfte ausgesetzt werden und diese über die europäischen Suchportale bevorzugt werden? Stehen diese Stelleninserate im Einklang mit dem Grundsatz des Inländervorrangs, der in unserer Verfassung verankert ist und dem Willen von Volk und Ständen entspricht?
Stellungnahme des Bundesrates
Am 1. Juli 2018 trat die Änderung (vom 16. Dezember 2016) des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) in Kraft. Das Parlament hat eine Stellenmeldepflicht für die Berufsarten beschlossen, bei denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert überschreitet (8 Prozent seit 1. Juni 2018, 5 Prozent ab 1. Januar 2020). Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen ist seit Inkrafttreten dieser Massnahme, deren Ziel es ist, das Potenzial der Schweizer Arbeitskräfte besser auszuschöpfen, deutlich gestiegen, von 16 800 Stellen Anfang Juli 2018 auf mehr als 38 400 Ende August 2019.
Die Arbeitgeber melden ihre offenen Stellen über die Plattform Job-Room (www.job-room.ch) oder direkt einem RAV. Die Informationen über die der Stellenmeldepflicht unterliegenden Stellen sind während einer Frist von fünf Arbeitstagen ausschliesslich den bei den RAV registrierten stellensuchenden Personen zugänglich. Indem sie das entsprechende Feld auswählen, können sich die Arbeitgeber dazu entschliessen, ihre Stellenangebote auch auf der Plattform Eures zu veröffentlichen. Sollte die Stelle der Stellenmeldepflicht unterliegen, wird das Angebot erst nach Ablauf der Frist von fünf Tagen veröffentlicht. Die für meldepflichtige Stellen geltenden Einschränkungen finden auch für Stellen Anwendung, die zusätzlich über die Plattform Eures veröffentlicht werden.
Der Bund selbst inseriert keine offenen Stellen in der Schweiz über das europäische Portal Eures. Er stellt diese Möglichkeit lediglich den Arbeitgebern zur Verfügung und kommt damit seinen internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Personenfreizügigkeit nach. Der Bund veröffentlicht über die Plattform Eures nur solche offenen Stellen, die von schweizerischen oder europäischen Unternehmen im Ausland angeboten werden, und dies nur auf Anfrage des jeweiligen Unternehmens. Dabei handelt es sich um etwa 110 Stellen pro Jahr. Diese Stellenangebote sind potenziell auch für in der Schweiz ansässige Stellensuchende interessant, die ausserhalb der Schweiz arbeiten möchten.
Antwort des Bundesrates.