Transparenz bei importierten Lebensmitteln. Lange und durch Verkehrsmittel mit hohem CO2-Ausstoss zurückgelegte Transportwege kennzeichnen
19.3048 · Motion · 2019-03-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich fordere den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass bei Lebensmitteln, die über grosse Entfernungen importiert wurden, die verschiedenen Verkehrsmittel und ihre jeweiligen CO2-Äquivalent-Emissionen gekennzeichnet werden.
Begründung
Im Rahmen der Massnahmen zur Treibhausgasreduktion und mit dem Ziel, dem Pariser Klimaabkommen Rechnung zu tragen, ist es wichtig, bei importierten Lebensmitteln mit langen Transportwegen Transparenz zu schaffen. So können Konsumentinnen und Konsumenten in Kenntnis der Sachlage einen bewussten Entscheid treffen und Verantwortung übernehmen. In diesem Sinne fordere ich den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass bei importierten Lebensmitteln mit einem langen Transportweg die verschiedenen Verkehrsmittel und ihre jeweiligen CO2-Äquivalent-Emissionen eindeutig gekennzeichnet werden. Zurzeit wird beispielsweise eine Reihe von Lebensmitteln mit dem Flugzeug transportiert, darunter grüner Spargel aus Mexiko und den USA, Lammfleisch sowie Kiwis aus Neuseeland. Es ist in meinen Augen entscheidend, dass die Konsumentinnen und Konsumenten als verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger beim Einkauf für den täglichen Bedarf etwas für die Umwelt tun können, indem sie sich für importierte Lebensmittel mit kurzen Transportwegen entscheiden, die durch umweltschonendere Verkehrsmittel zurückgelegt wurden, oder saisonale und vor Ort produzierte Lebensmittel kaufen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund setzt sich für transparente und relevante Umweltinformationen für Kaufentscheide ein. Er sorgt unter anderem für die Bereitstellung von vertrauenswürdigen Grundlagendaten zur Berechnung von Ökobilanzen von Lebensmitteln und von verschiedenen Transportarten sowie für Informationen zu den wichtigsten Umweltaspekten von Produktgruppen.
Der Bundesrat ist sich der ökologischen Auswirkungen der Produktion (inklusive vor- und nachgelagerte Stufen) von Lebensmitteln bewusst. Studien zeigen, dass die Klima- und Umweltbilanz von Lebensmitteln, die in der Schweiz produziert werden, nicht immer besser ist als jene von importierten Lebensmitteln. So können beispielsweise Tomaten, die ausserhalb der Saison in beheizten Treibhäusern in der Schweiz produziert werden, unter Umständen höhere Treibhausgasemissionen verursachen als Tomaten, die in Spanien ohne Beheizung produziert werden - dies trotz dem notwendigen Transport per Lastwagen in die Schweiz. Der Transport per Schiff und Bahn macht in der Regel einen geringen Anteil der gesamten Umweltbelastung von Lebensmitteln aus. Bei Flugtransporten ist der Anteil an der Gesamtumweltbelastung grösser, weil dabei die weiten Distanzen und der hohe Treibstoffverbrauch stark ins Gewicht fallen.
Im Schweizer Detailhandel hat man die Relevanz der Flugtransporte erkannt. Mindestens ein grosser Detailhändler verzichtet nach eigenen Angaben für das Obst- und Gemüseangebot gänzlich auf Flugtransporte. Ein anderer Schweizer Detailhändler verwendet ein "By Air"-Label und kompensiert die mit Flügen verbundenen CO2-Emissionen. Das Label ermöglicht Konsumentinnen und Konsumenten, zusammen mit der Angabe zum Herkunftsland, die Klimawirkung des Transportes abzuschätzen. Ein derartiges Label greift mit dem Flugtransport ein aus Umweltsicht relevantes Kriterium auf und ermöglicht umweltfreundlichere Kaufentscheide.
Die Einführung einer verbindlichen Transportdeklaration müsste mit den bestehenden wirtschaftsvölkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz konform sein. Eine Deklarationspflicht ausschliesslich für importierte Lebensmittel würde gegen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (Gatt) verstossen, weil für importierte Lebensmittel im Vergleich zu einheimischen Erzeugnissen ungünstigere Vorschriften gelten würden. Eine aus handelsrechtlicher Sicht nichtdiskriminierende Transparenzvorschrift müsste somit den gesamten Transportweg im Ausland und im Inland bis zum Konsumenten berücksichtigen.
Die vorgeschlagene Angabe von durch den Transport verursachten CO2-Äquivalenten auf allen importierten Lebensmitteln wäre ohne Vergleichsgrösse vermutlich nur schwer richtig zu interpretieren. Es ist deshalb unsicher, ob respektive welchen Einfluss die Information auf die Kaufentscheidungen hätte. Es wäre zu prüfen, ob eine Deklaration der gesamten durch ein Produkt verursachten Umweltbelastung inklusive der durch den Transport verursachten Treibhausgasemissionen aussagekräftiger wäre.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.