19.3145 · Interpellation · 2019-03-19
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Website "Callmetoplay" ist ein Schweizer Sexportal, das von den Organisationen Fleur de Pavé und Aspasie lanciert wurde. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) finanzieren dieses Sexportal. Insgesamt erhielt die Organisation Aspasie im letzten Jahr vom Fedpol 45 600 Schweizerfranken. Das BAG wiederum subventionierte Aspasie im vergangenen Jahr mit 300 000 Schweizerfranken. Offizielle Begründung der Bundesämter für die Unterstützung dieser Website ist die Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten bei Prostituierten. Auf diesem Sexportal können nun Personen ihre sexuellen Dienstleistungen anbieten. Es sind dies vor allem Frauen aus Osteuropa. Aus einer breiten Palette von Praktiken können sie auswählen, welche Dienste sie den Freiern anbieten.
So bieten sie zum Beispiel Praktiken an, bei denen Ejakulat, Speichel, Kot und Urin ungeschützt ausgetauscht werden.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie bringt er diese Sexualpraktiken mit dem behaupteten Finanzierungszweck der "Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten bei Prostituierten" in Übereinstimmung?
2. Die Hemmschwelle, Hilfe zu suchen, ist für Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, ohnehin bereits extrem hoch. Wieso sollte sich eine Frau an die Polizei wenden, wenn das Webportal, auf dem sie sich anbietet, ausgerechnet von der Polizei finanziert und unterstützt wird?
3. Kann er ausschliessen, dass auf diesem staatlich finanzierten Sexportal Opfer von Menschenhandel angeboten werden? Wenn ja, wie?
4. Ist angesichts dieser eklatanten Widersprüche aus Sicht des Bundesrates die Reaktion des Leiters der Abteilung Übertragung Krankheiten beim BAG zu verantworten, das BAG nehme zwar "Kenntnis" von den mitfinanzierten Projekten, fühle sich jedoch "nicht verantwortlich für deren Inhalte"?
5. Welche konkreten Massnahmen unternimmt er, um diese Missstände zu beseitigen?
6. Welche konkreten Massnahmen nimmt er in Angriff, um derartige Präventionsprojekte künftig besser zu evaluieren?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat Verständnis für die kritische Haltung der Interpellantin und äussert sich zu den konkreten Fragen wie folgt:
1. Der Bund subventioniert den Verein Aspasie und das von ihm betriebene Netzwerk der Fachstellen in der Romandie zur Erfüllung einer wichtigen Aufgabe in der öffentlichen Gesundheit. Das Ziel des Netzwerks ist der Schutz vor Ansteckungen mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen und deren Gesundheitsfolgen. Dafür werden spezifische Massnahmen ergriffen sowie medizinische und soziale Angebote verstärkt. Bei der Registrierung auf der erwähnten Website werden Sexarbeitende beispielsweise auf Präventionsinformationen hingewiesen. Das in der Interpellation erwähnte Online-Diskussionsforum von Aspasie wurde 2018 und 2019 je mit einem Beitrag von 3300 Schweizerfranken bzw. 4400 Schweizerfranken unterstützt. Eine weitere Finanzierung des Online-Diskussionsforums ist nicht vorgesehen.
2. Die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution (SR 311.039.4) dient Fedpol als Grundlage, Präventionsmassnahmen privater oder öffentlicher Organisationen finanziell zu unterstützen. Diese Präventionsmassnahmen sollen die Sexarbeitenden darin unterstützen, sich vor Straftaten, namentlich vor Zwangs- und Gewaltanwendung sowie der Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit, vor Wucher oder der Ausnützung einer Notlage zu schützen und bei Bedarf und speziell auch im Notfall Hilfe bei der Polizei zu holen. Ziel des unterstützten Projekts war es, die Sexarbeitenden für die Gefährdung durch Straftaten zu sensibilisieren und ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich untereinander austauschen zu können. Schutz und Hilfe werden auch bei Vereinen wie Aspasie sowie bei der Polizei vor Ort geboten.
3.-5. Menschenhandel ist eine Straftat, für deren Verhinderung und Bekämpfung sich der Bund einsetzt. Gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution kann Fedpol Finanzhilfen gewähren, die einzig und allein dem Ziel der Kriminalprävention dienen. Fedpol überprüft die eingegangenen Unterstützungsanträge und geleisteten Finanzhilfen gründlich. Wird das Ziel der Kriminalprävention nicht erreicht, werden keine Unterstützungsleistungen gewährt.
Die Abteilung Übertragbare Krankheiten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) überprüft ihrerseits die durch das BAG subventionierten Präventionsleistungen. Voraussetzung zur Gewährung einer Finanzhilfe in Form einer Subvention ist das Vorliegen eines umfassenden Finanzhilfegesuchs, das den vorgegebenen Kriterien gemäss dem Epidemiengesetz (SR 818.101), der Epidemienverordnung (SR 818.101.1) und dem Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SR 616.1) zu entsprechen hat. Das BAG leistet Finanzhilfen an Projekte, die der Zielerreichung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) dienen. Die Subventionsempfänger erstatten dem Bund jährlich Bericht, welcher durch das BAG geprüft wird.
6. Beitragsempfängerinnen und -empfänger müssen gemäss Artikel 13 der Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution über die Verwendung der Finanzhilfe jederzeit Auskunft erteilen und Einsicht in die relevanten Unterlagen gewähren. Sie haben bei Fedpol einen Schlussbericht einzureichen, in dem sie den Verlauf und das Ergebnis der Massnahme darlegen und Rechenschaft über die rechtmässige Verwendung der Finanzhilfe ablegen. Muss Fedpol gestützt auf diesen auf eine Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung schliessen, wird die Ergreifung von Massnahmen nach den Artikeln 28ff. des Subventionsgesetzes geprüft. Das BAG überprüft subventionierte Präventionsleistungen jährlich, gemäss den Kriterien des Subventionsgesetzes. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die Prozesse und Zuständigkeiten zu ändern.
Antwort des Bundesrates.