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19.3191 · Postulat · 2019-03-21

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Büro prüft die Verabschiedung von Richtlinien für Gründung, Betreuung und Arbeit von parlamentarischen Gruppen.

Begründung

Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind wie alle Bürgerinnen und Bürger frei, sich in Vereinen und Gruppierungen im Rahmen des geltenden Rechts zu organisieren und ihre Meinung zu äussern. Parlamentarische Gruppen haben allerdings in der öffentlichen Wahrnehmung im In- und Ausland oft einen offiziellen Charakter und sind somit für die Reputation des Parlamentes und der Eidgenossenschaft relevant. Entsprechend gilt es zu verhindern, dass parlamentarische Gruppen, welche die Assoziierung mit rassistischen oder antisemitischen Personen, Organisationen oder Inhalten zum Ziel haben, gegründet werden, wie dies in der Vergangenheit der Fall war. Eine Möglichkeit hierfür wäre eine Akkreditierung durch das Büro, welche die Verwendung des Parlamentslogos sowie das Erscheinen im offiziellen Register erlaubt.

Antrag des Bundesrates

Das Büro beantragt die Ablehnung des Postulats.

Stellungnahme des Bundesrates

Die gesetzliche Grundlage für die Schaffung parlamentarischer Gruppen bildet Artikel 63 des Parlamentsgesetzes (ParlG). Zu parlamentarischen Gruppen können sich Ratsmitglieder zusammenschliessen, die sich für einen bestimmten Sachbereich interessieren. Es handelt sich dabei um informelle Strukturen: Parlamentarische Gruppen sind keine Organe der Bundesversammlung und dürfen weder im Inland noch im Ausland im Namen des Parlamentes auftreten. Sie verfügen über kein Mandat und über keine Legitimation. Im Unterschied zu den offiziellen Organen dürfen die parlamentarischen Gruppen das Logo des Parlamentes nicht verwenden.Derzeit melden die parlamentarischen Gruppen ihre Konstituierung den Parlamentsdiensten. Sie geben diesen den Namen der parlamentarischen Gruppe, deren Präsidium und die Kontaktdaten des Sekretariats an. Zurzeit gibt es 155 parlamentarische Gruppen; die entsprechende Liste ist auf der Website des Parlamentes veröffentlicht.Angesichts der starken Zunahme der parlamentarischen Gruppen in den letzten Jahren hat das Büro im November 2018 eine Subkommission eingesetzt, mit dem Ziel, eine Standortbestimmung vorzunehmen und zu prüfen, ob Handlungsbedarf im Sinne von Vorgaben oder Richtlinien für die parlamentarischen Gruppen besteht. Die Subkommission ist diesem Auftrag nachgekommen und hat dem Büro entsprechende Vorschläge unterbreitet. Das Büro beabsichtigt, mit dem Büro des Ständerates Rücksprache zu nehmen und allfällige Entscheide im Hinblick auf den Legislaturwechsel zu treffen.Unabhängig davon hat das Büro keine Kenntnis von Gruppen mit rassistischen oder antisemitischen Propagandazielen, auch das Postulat liefert diesbezüglich keine Hinweise.Aufgrund der laufenden Arbeiten ist das Büro der Ansicht, dass sich das Postulat erübrigt, und beantragt, das Postulat abzulehnen.