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Wann handelt der Bund endlich bei der Einschränkung des Pestizidverkaufs für die Privatanwendung?

19.3516 · Interpellation · 2019-05-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das Angebot an chemisch-synthetischen Pestiziden für Privatanwender ist riesig. Der Bund schätzt, dass jährlich bis zu 200 Tonnen eingesetzt werden, rund zehn Prozent aller schweizweit verkauften Pestizide. Sie werden meist ohne Fachkenntnisse eingesetzt, oft falsch oder gar verbotenerweise.

So ist es bereits seit 2001 untersagt, Herbizide auf Kieswegen, Plattenwegen oder Plätzen auszubringen: Mehrere Studien des Bafu zeigen jedoch, dass 47 Prozent der Befragten nichts von diesem Verbot wissen und dass sich daran auch kaum etwas ändert.

Der Bundesrat hat im Rahmen des im September 2017 verabschiedeten Aktionsplans Pestizidreduktion definiert, dass nicht berufliche Anwenderinnen und Anwender ab 2022 nur noch Produkte erwerben dürfen, die für sie zugelassen sind. Zurzeit sind die meisten Pestizide für Laien problemlos zugänglich (siehe Sendung Kassensturz vom 7. Mai 2019). Zudem werde ab 2018 eine Liste mit für Laien bewilligten Pestiziden kommuniziert. Diese Liste sei Voraussetzung dafür, dass Laien künftig nur noch Produkte erhielten, die auf die Verwendung von Laien zugeschnitten wurden.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1.Wann wurde die angekündigte Liste mit Pestiziden publiziert und über welche Kanäle wird sie kommuniziert? Falls sie noch nicht publiziert wurde: Warum braucht der Bund über ein Jahr, um eine solche Liste zu erstellen, umso mehr, als solche "Positivlisten" bereits existieren?

2.Was will der Bund noch tun, ausser von den bewilligten Pestiziden jene zu streichen, die giftig oder sehr giftig sind?

3.Ist er bereit, ein Verkaufsverbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln für die private Anwendung zu prüfen, wie es meine Motion 18.3318 verlangt?

4. Angesichts seiner Kenntnis über den unzulänglichen Wissensstand von nichtberuflichen Anwenderinnen und Anwendern von Pestiziden: Warum lässt es der Bundesrat zu, dass rund 200 Tonnen zum Teil hochgiftiger Stoffe noch bis 2022, also noch weitere drei Jahre, an Laien verkauft und durch diese ausgebracht werden können?

https://www.srf.ch/news/schweiz/pestizide-in-laienhaenden-umwelt-risiko-tonnenweise-pestizide-in-privatgaertenhttps://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzenschutz/pflanzenschutzmittel/aktionsplan-pflanzenschutzmittel.html

https://www.blw.admin.ch

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Liste der Pflanzenschutzmittel, die für die nicht berufliche Verwendung bewilligt sind, wird im Verlaufe des Sommers 2019 veröffentlicht. Die meisten Entscheide stehen fest, aber einige negative Entscheide wurden angefochten, wodurch die Veröffentlichung der Liste verzögert wurde. Diese Liste wird über das Pflanzenschutzmittelverzeichnis auf der Webseite des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) zugänglich sein.

2. Die oben erwähnte Liste orientiert sich an der Toxizität der Pflanzenschutzmittel für die menschliche Gesundheit und daran, ob die Produkte bei der Anwendung auf kleinräumigen Flächen korrekt dosierbar sind. Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel wird der Bundesrat ausserdem die Kriterien für die Zulassung von Produkten für nichtberufliche Anwender verschärfen. Diese Kriterien, die vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erarbeitet werden, betreffen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Die Einführung dieser neuen Kriterien ist für Ende 2022 geplant.

3. In seiner Antwort auf die Motion 18.3318 hat der Bundesrat präzisiert, warum er die Meinung vertritt, dass ein Verbot synthetischer Pflanzenschutzmittel, das aufgrund ihres Ursprungs und nicht ihrer Toxizität erfolgt, keinen geeigneten Ansatz zur Risikoreduktion darstellt. Wirkstoffe natürlichen Ursprungs können ebenfalls ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt darstellen.

4. Gemäss Artikel 61 der Pflanzenschutzmittelverordnung müssen alle, die Pflanzenschutzmittel verwenden, dafür sorgen, dass sie keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Es wird insbesondere dazu angehalten, die auf der Etikette angegebenen Verwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel zu befolgen.

Antwort des Bundesrates.

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