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Falschauskünfte des SEM zur Kontrolle der medizinischen Überwachung von Zwangsausschaffungen

19.3529 · Interpellation · 2019-05-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Sommer 2018 konnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine erfreuliche Pressemitteilung machen. Endlich sei es gelungen, den Auftrag für das Controlling der medizinischen Dienstleistungen zu vergeben. Die vom Bund beauftragte private Ärztefirma Oseara AG, welche sicherstellen sollte, dass es für Asylsuchende während der Zwangsausschaffung nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt, ist höchst umstritten. Deshalb muss es im Interesse sowohl des SEM als Auftraggeber als auch der Oseara AG als Auftragnehmerin sein, dass mit einer unabhängigen Kontrollinstanz sichergestellt wird, dass dieser heikle Auftrag korrekt ausgeführt wird.

Unterdessen hat sich allerdings herausgestellt, dass das beauftragte Zürcher Unternehmen JDMT Medical Services der Oseara die Arbeit bisher nicht aufgenommen hat. Offensichtlich liegen erforderliche Bewilligungen gar nicht vor.

1. Warum hat das SEM einen Auftrag erteilt an eine Firma, welche die erforderlichen Bewilligungsvoraussetzungen gar nicht erfüllte? Wurde dies nicht überprüft, oder machte die Bewerberin falsche Angaben?

2. Warum hat es die Öffentlichkeit falsch informiert?

3. Wann ist die Aufnahme der Controlling-Tätigkeit zu erwarten?

4. Waren tatsächlich keine anderen Anbieter an diesem Auftrag interessiert? Öffentliche Äusserungen eines möglichen anderen Anbieters legen eine andere Sachlage nahe.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Im Juni 2016 hat das SEM das Controlling der medizinischen Dienstleistungen bei Ausreisen auf dem Luft-, Land- und Seeweg ausgeschrieben. Da keine Angebote eingingen, musste das Vergabeverfahren abgebrochen werden. Dies wurde am 5. Oktober 2016 auf Simap publiziert. Im Januar 2018 hat die JDMT Medical Services AG als bis dann einzige Anbieterin gegenüber dem SEM Interesse bekundet. Wenn in einem offenen Verfahren keine Angebote eingehen, kann der Auftrag freihändig vergeben werden (Art. 13 Abs. 1 Bst. a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, VöB; SR 172.056.11). Aufgrund der Sensibilität der Thematik und zur Sicherstellung einer sorgfältigen Überprüfung der Kriterien hat das SEM im April 2018 ein Einladungsverfahren unter Verwendung des gleichen Pflichtenhefts wie anlässlich der Ausschreibung durchgeführt. Das Pflichtenheft enthielt als Eignungskriterium das Vorliegen einer Berufsausübungsbewilligung mit dem Vermerk, dass diese vor Vertragsbeginn einzureichen ist. Eine solche Vorgehensweise ist bei Beschaffungsprozessen üblich. Von Bewerbern ist nicht zu erwarten, dass sie bereits vor einem Zuschlag entsprechende Bewilligungen einholen, die sich im Falle einer Nichtberücksichtigung als nutzlos erweisen. Gemäss Pflichtenheft handelt es sich beim Controlling der medizinischen Dienstleistungen bei Ausreisen auf dem Luft-, Land- und Seeweg um eine grundsätzlich standortunabhängige Tätigkeit. Die JDMT Medical Services AG hat ihrer Offerte bereits eine Berufsausübungsbewilligung des vorgesehenen Facharztes aus einem anderen Kanton als Zürich beigelegt und erfüllte sämtliche Kriterien des Pflichtenhefts. Das SEM hat das Mandat deshalb im Juli 2018 an die JDMT Medical Services AG vergeben und am 27. August 2018 eine Medienmitteilung publiziert.

Das SEM hat somit gestützt auf den Sachstand die Öffentlichkeit korrekt über die Auswahl des Auftragnehmers und über seine Zeitplanung zur Aufnahme des Mandats orientiert.

3. Obwohl das Controlling gemäss Pflichtenheft grundsätzlich standortunabhängig ausgeführt wird, stellte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich nach August 2018 zusätzlich die Anforderung, dass sowohl die Auftragnehmerin als Unternehmen eine Bewilligung als ambulatorische ärztliche Institution als auch der Facharzt zusätzlich noch eine Berufsausübungsbewilligung im Kanton Zürich benötigen. Die entsprechenden Gesuche wurden fristgemäss eingereicht. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat mittlerweile der JDMT Medical Services AG die Bewilligung als ambulatorische ärztliche Institution und dem Facharzt die Berufsausübungsbewilligung erteilt. Somit kann die Umsetzung des Controlling-Mandats beginnen.

4. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens hat am 23. August 2018 ein weiteres Unternehmen dem SEM gegenüber Interesse bekundet, jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Offerte eingereicht. Es handelte sich um ein im Januar 2018 gegründetes Unternehmen, das dem SEM zum Zeitpunkt des Einladungsverfahrens nicht bekannt war.

Antwort des Bundesrates.

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