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19.3945 · Interpellation · 2019-06-21

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Am Pfingstwochenende haben sich die EU-Finanzminister darauf geeinigt, einen OECD-Plan zur globalen Umkrempelung der Unternehmensgewinnsteuern vorwärtszutreiben. Statt am Wertschöpfungsort soll am Konsumort besteuert werden. Zudem sollen globale Mindeststeuersätze statuiert werden. Bereits 2020 soll das Paket verabschiedet werden. In der Schweiz generieren die Unternehmensgewinnsteuern 20 Milliarden Schweizerfranken pro Jahr.

1. Welche Folgen hätte der Plan für Bund, Kantone und Gemeinden?

2. Wo steht das Projekt?

3. Was unternimmt der Bundesrat während der Aushandlungsphase und nach einer möglichen Umsetzung?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die laufenden Arbeiten der OECD zielen auf eine Anpassung der geltenden Prinzipien für die Besteuerung multinationaler Unternehmen ab, um den Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft zu begegnen. Die Arbeiten werden in zwei Säulen gegliedert: Die Aufteilung der Gewinnsteuer zwischen Sitz- und Marktstaat soll zugunsten von letzterem geändert (Säule 1) und mit einer Regel für eine globale Mindestbesteuerung die angemessene Besteuerung von Gewinnen sichergestellt werden (Säule 2). Die Eckwerte der beiden Säulen sind noch zu vage, um die daraus erwachsenden finanziellen Auswirkungen genauer zu quantifizieren. Qualitativ lässt sich sagen, dass innovative, exportorientierte Länder mit kleinem Binnenmarkt aufgrund von Säule 1 mit einer Minderung ihrer Gewinnsteuereinnahmen rechnen müssten. Die Massnahmen von Säule 2 würden bei statischer Betrachtung die Steuereinnahmen der Schweiz nicht beeinträchtigen. Bei dynamischer Betrachtung würden beide Säulen tendenziell zu einer Verschlechterung der Standortattraktivität führen. Von den zu erwartenden Mindereinnahmen wären sowohl Bund als auch Kantone und Gemeinden betroffen.

2. Am 8. Juni 2019 haben die G-20-Finanzminister das OECD-Arbeitsprogramm zu den steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft bekräftigt. Das Arbeitsprogramm legt, ausdrücklich ohne Präjudiz für den definitiven Inhalt der Massnahmen, das weitere Vorgehen fest. Zurzeit werden in verschiedenen Arbeitsgruppen der OECD technische Details der Vorschläge erarbeitet. Im Januar 2020 soll festgelegt werden, welche oder welcher der Vorschläge weiterverfolgt werden bzw. wird. Ende 2020 soll der Schlussbericht über langfristige und konsensfähige Massnahmen vorliegen.

3. Der Bundesrat und insbesondere das EFD beteiligen sich aktiv an den Arbeiten der OECD und sprechen sich mit den zuständigen Behörden gleichgesinnter Staaten ab, damit eine für die Schweiz gangbare Lösung gefunden werden kann. Es sollen möglichst viele Staaten in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Die Schweiz wirkt darauf hin, dass die Besteuerung grundsätzlich weitgehend weiterhin am Ort der leistungsbezogenen Wertschöpfung erfolgt und der den Marktstaaten zur Besteuerung zuzuweisende Gewinnanteil moderat ausfällt. Bei Mindeststeuersätzen warnt die Schweiz vor einer Einschränkung des Standortwettbewerbs und Mehrbelastungen für Unternehmen. Sie weist grundsätzlich auf mögliche wachstumshemmende Umverteilungseffekte resp. Anreize im anvisierten neuen System hin. Angesichts der grossen Unsicherheit über künftige Massnahmen ist es zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, Aussagen über mögliche Schritte nach der Umsetzung der geplanten Massnahmen zu machen.

Antwort des Bundesrates.